Prüf-Nr. ________
 
     
     
     
 
Geheim!
 
     
     
     
     
     
     
 
Tauchvorschrift für
 
 
Unterseeboote
 
 
(U-Boots-Tchvschr.)
 
     
     
     
     
 
 
     
     
     
     
 
Berlin 1943
 
 
Oberkommando der Kriegsmarine
 
     
     
  M. Dv. Nr. 381                                                   Ausgabe August 1943  
     
     
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  Berichtigungen sind gem. „Druckschriften Merkblatt“ Ziffer 5 auszuführen.  
     
     
     
     
     
     
     
 
Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des § 88 Reichsstrafgesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bestraft, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen.
 
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
  Außer den in dieser Tauchvorschrift gegebenen Anordnungen, sind die in den Flottillenbefehlen, Ständigen Kriegserfahrungen und sonstigen Vorschriften erlassenen Befehle und Hinweise zu beachten.  
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
Inhaltsverzeichnis
 
     
 
Ziffer
Seite
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
5 - 6
1 - 10
  A.  Befehlssprache und Kommandos
5 - 6
11 - 15
  B.  Tauchtafeln, Rollentafeln
7
16 - 25
  C.  Sicherheitsvorschriften
7 - 9
26 - 30
  D.  Tauchtagebuch
9 - 10
       
Abschnitt II
31 - 40
  Seeklarmachen
11 - 13
       
Abschnitt III
Klarmachen zum Tauchen
14 - 18
41 - 42
  A.  Kommandos
14
43 - 50
  B.  Maßnahmen
14 - 16
51 - 60
  C.  Meldungen
16 - 18
       
Abschnitt IV
61 - 70
  Dichtigkeitsprobe
19 - 21
       
Abschnitt V
71 - 100
  Trimmversuch
22 - 29
       
Abschnitt VI
101 - 110
  Prüfungstauchen
30 - 32
       
Abschnitt VII
111 - 130
  Alarmtauchen
33 - 37
131 - 140
  A.  Untertriebszellen
37 - 39
141 - 150
  B.  Vorfluten vorderer Tauchzelle bei Alarm
39 - 41
 
     
     
     
     
 
- 4 -
 
     
 
Ziffer
Seite
Abschnitt VIII
Tauchfahrt
42 - 51
151 - 160
  A.  Allgemeines
42 - 43
161 - 170
  B.  Fahren auf Sehrohrtiefe
44 - 45
171 - 175
  C.  Schnell auf 20 m gehen
45 - 46
176 - 180
        Schnell auf Sehrohrtiefe gehen
46 - 47
181 - 195
  D.  Fahren auf großer Tiefe
47 - 50
196 - 200
  E.  Schleichfahrt
50 - 51
       
Abschnitt IX
201 - 230
  Auftauchen
52 - 59
     
Abschnitt X
231 - 240
  Auf Grund legen, vom Grund lösen
60 - 63
       
Abschnitt XI
Verhalten in schwierigen Lagen
64 - 68
241 - 247
  A.  Wassereinbruch
64 - 65
248 - 253
  B.  Versenken des Bootes
66
254 - 360
  C.  Bekämpfung großer Lastigkeiten
67 - 68
       
Abschnitt XII
Tauchkommandos
69 - 81
261 - 268
  A.  Vorbemerkungen
69 - 70
269 - 274
  B.  Unterdruckprobe
71 - 72
275 - 280
  C.  Prüfungstauchen
72 - 74
281 - 285
  D.  Alarmtauchen
74 - 75
286 - 290
  E.  Tauchfahrt
286 - 290
       a)  Einsteuerbefehle
75 - 76
291 - 295
       b)  Tiefenänderungen
76 - 77
296 - 297
       c)  Sehrohr
77 - 78
298 - 300
       d)  Untertriebszellen
78
301 - 303
       e)  Arbeiten mit Leuten
79
304 - 305
       f)  Seitenruder
79
306 - 315
   
306 - 315
  F.  Auftauchen
79 - 81
       
Anhang
Anleitung für die Ausführung der Druckdockversuche
82 - 84
 
     
     
     
     
 
- 5 -
 
 
 
     
 
Abschnitt I
 
     
 
Allgemeine Bestimmungen
 
     
 
A.  Befehlssprache und Kommandos
 
     
          1.  Alle Befehle, Meldungen und Rückmeldungen, die beim Fluten, während der Tauchfahrt, beim Auftauchen, beim Ausblasen usw. gegeben werden, sind zu wiederholen, um sicherzustellen, daß sie richtig verstanden sind.  
          Auf jeden Befehl hat die Meldung der Ausführung zu folgen.  
     
          2.  Bei Befehlen über die Betätigung von Absperrorganen sind ausschließlich die Worte „öffnen“ und „schließen“ zu gebrauchen. Bei Rückmeldungen über den Zustand sind nur die Worte „auf“ und „zu“ zu benutzen. Worte wie „geschlossen, dicht, geöffnet“ sind verboten.  
          Bei Nennung von Leitungen, Absperrorganen usw. sind ausschließlich die vereinheitlichten Bezeichnungen (nach Skizzenbuch) anzuwenden.  
     
          3.  Der Befehl zum Fluten ist ausschließlich mündlich zu geben. Sollen bei Tauchfahrt die Entlüftungen geöffnet werden, so lautet der Befehl: „Entlüftungen öffnen“.  
     
          4.  Grundsätzlich herrscht im Boot unter Wasser peinliche Ruhe, so daß Geräusche, die auf irgendwelche Störungen in der Druckluftanlage oder Wassereintritt von außen schließen lassen, sofort gehört werden können.  
          Es ist weitgehend mit Verständigung durch Zeichen zu arbeiten.  
     
     
     
     
 
- 6 -
 
     
          5.  Jedes beabsichtigte Klopfen, feilen, usw. ist anzufragen. Das Hin- und Herlaufen im Boot wird nach vorheriger Anfrage an Zentrale geräuschlos ausgeführt. Es ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dazu ist es notwendig, daß die Flurplatten fest anliegen und nicht klappern.  
     
          6.  Tauchkommandos siehe besondere Zusammenstellung Abschnitt XII.  
     
          7.  Frei.  
     
     
     
     
          8.  Frei.  
     
     
     
     
          9.  Frei.  
     
     
     
     
          10.  Frei.  
     
     
     
     
     
     
 
- 7 -
 
     
 
B.  Tauchtafeln, Rollentafeln
 
     
          11.  Für jeden Bootstyp sind Tauchtafeln ausgestellt, welche die Maßnahmen enthalten, die beim Klarmachen zum Tauchen zu treffen sind. Die Soldaten, die diese Maßnahmen ausführen bzw. die Verantwortung für die richtigen Ausführungen zu übernehmen haben, sind in den Rollentafeln festgelegt.  
     
          12.  Die Maßnahmen betreffen:  
          I.  I. Oberdeck:  
                  a)  Seemännisch,  
                  b)  Technisch.  
          II.  II. Unterdeck:  
                  Abteilungsweise von hinten nach vorn.  
     
          13.  Die Tauchtafeln sind in jeder Abteilung angebracht, auf einer besonderen Tafel ist ferner in jeder Abteilung das Morsealphabet angegeben.  
     
          14.  Jeder Mann der Besatzung muß in der Bedienung der Sicherheits- und Rettungseinrichtungen ausgebildet sein.  
     
          15.  Frei.  
     
     
     
     
 
C.  Sicherheitsvorschriften
 
     
          16.  Ein Boot darf nur dann tauchen, wenn ein Kommandant und L.I. an Bord sind.  
     
          17.  Zum Ein- und Ausdocken muß ein L.I. an Bord sein.  
     
     
     
     
 
- 8 -
 
     
          18.  Teilweises Fluten von Zellen im Hafen darf nur unter der verantwortlichen Leitung des L.I. vorgenommen werden. Dazu ist das Boot unter Deck tauchklar (ggf. bis auf Turmluk) zu machen.  
          Es ist darauf zu achten, daß der Druckluftvorrat zum Ausblasen der gefluteten Zellen ausreicht. Bei unklarer HD.-Luftanlage darf teilweises Fluten der Tauchzellen nur durchgeführt werden, wenn Notausblasen Tauchzellen eingebaut und angeschlagen ist.  
     
          19.  Im Hafen müssen außerhalb der Dienstzeit sämtliche Luken bis auf das Turmluk zu sein.  
          Das Torpedoluk darf nur in Anwesenheit eines Offiziers auf sein.  
     
          20.  Vor dem Tauchen hat sich der Kommandant über die Wassertiefen und die sonstigen navigatorischen Verhältnisse zu unterrichten. Die geringste Wassertiefe beträgt bei Friedensübungen 18 Meter. Auf flacherem Wasser darf nur mit ganz geringer Lastigkeit getaucht werden.  
     
          21.  Bei Friedensübungen darf nicht getaucht werden, wenn nicht an Bord vorhanden sind:  
                  a)  Die Hälfte des Druckluftvorrates,  
                  b)  Die Hälfte des Sauerstoffvorrates,  
                  c)  Für jeden Mann an Bord ein betriebsklarer Tauchretter.  
     
          22.  Die Flutklappen dürfen in See nur bei tauchklarem Boot geöffnet werden. Sie dürfen nicht geschlossen werden, solange die zugehörigen Tauchzellen ganz oder teilweise geflutet sind.  
     
          23.  Tauchklarmeldungen:  
          Einzeln marschierende Boote im Heimatgebiet geben auf ihrer zuständigen Sicherheitswelle die Tauch- bzw. Auftauchmeldung als geschlüsselten Funkspruch ab. Bei Ausbildungsflottillen werden die Tauch- und Auftauchmeldungen durch besondere Verkehrsabkürzungen nach einem Kennzifferplan erstattet. Die Sicherheitswellen sind beim zuständigen Stützpunkt bzw. dem in See befindlichen Sicherheitsfahrzeug durchgehend besetzt.  
     
     
     
     
 
- 9 -
 
     
          24.  Frei.  
     
     
     
     
          25.  Frei.  
     
     
     
     
 
D.  Tauchtagebuch
 
     
          26.  Zur Kontrolle der Gewichts- und Trimmveränderungen wird unter Verantwortung des L.I. das Tauchtagebuch vom Zentralemaat geführt. Es ist eine geheime Urkunde, daher zu vereinnahmen und täglich vom L.I. zu unterschreiben. Es ist von Zeit zu Zeit dem Kommandanten zur Gegenzeichnung vorzulegen.  
     
          27.  Für jeden Tauchtag ist eine Trimmrechnung, nach jeder größeren Änderung (z.B. Torpedoumladen) eine weitere aufzustellen. Ausgangszustand der Trimmrechnung ist stets die letzte Einsteuerpeilung. Diese Peilung ist daher sorgfältig vorzunehmen, Unstimmigkeiten energisch auf den Grund zu gehen.  
     
          28.  Jedes Blatt des Tauchtagebuches muß vollständig ausgefüllt sein, damit es auch aus dem Zusammenhang gerissen den Gewichts- und Trimmzustand des Bootes eindeutig nachweist.  
          Darüber hinaus ist es ein wichtiges Hilfsmittel für die Tiefensteuerung, besonders bei längeren Unterwasserfahrten, wenn jederzeit die Gesamtfüllung der Regler und die Verteilung des Trimmwassers ersichtlich ist (durch Mitschreiben der Füllungsveränderungen).  
     
     
     
     
 
- 10 -
 
     
  29.  Frei.  
     
     
     
     
  30.  Frei.  
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
- 11 -
 
     
 
Abschnitt II
 
 
 
 
Seeklarmachen
 
     
          31.  Vor jeder Fahrt ist das U-Boot sinngemäß nach dem für Überwasserschiffe erlassenen Bestimmungen seeklar zu machen. Darüber hinaus sind folgende Vorbereitungen zu treffen:  
     
          32.  Durch den W.O.:  
                  a)  Prüfen der Unterwasser-Nachrichtenmittel,  
                  b)  Nach Torpedoübernahme sofort Stützbalken wieder einsetzen,  
                  c)  Prüfen der Signalbojen, soweit eingebaut.  
     
          33.  Durch den L.I.:  
                  a)  5 Stunden vor Seeklar E-Kompaßanlage anstellen lassen,  
                  b)  Einstellung der Tiefenmesser, der lastigkeits- und Krängungszeiger,  
                  c)  Prüfen der Tiefenruder (auch Umkupplung auf Handbetrieb) und der Tiefenruderlagenzeiger,  
                  d)  Prüfen der Bordabsperrungs- und (soweit eingebaut) der Entlüftungsmeldeanlage,  
                  e)  Aufstellung der Trimmrechnung,  
                  f)  Laden der Akkumulatoren-Batterie (falls die Übung nicht volle Batterie erfordert, sind die zur Schonung der Batterie erlassenen Vorschriften zu beachten),  
                  g)  Prüfen der Sehrohranlage,  
                  h)  Schließen bzw. Prüfen der Luken und Schotten,  
                  i)  Dichtigkeitsprobe.  
     
     
     
     
 
- 12 -
 
     
          34.  Vor dem Anstellen der Dieselmotoren zum Probelauf ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß die Hauptkupplungen ausgerückt sind. Die Dieselmotorenkupplung ist eingerückt, damit der Anker der E-Maschine als Schwungmasse mitläuft. 15 Minuten vor Seeklar werden die Motoren abgestellt und die Hauptkupplungen eingerückt. Wenn angängig, werden nach vorheriger Anfrage an Brücke „Frage darf gelenzt werden“ die Bilgen gelenzt. Die Tauchzellen sind einzeln nachzublasen (dazu die erforderlichen Flutklappen öffnen).  
     
          35.  Unter Oberdeck und im Boot sind alle Gegenstände seefest zu verstauen.  
     
          36.  Zum Seeklar sind alle Luken bis auf Turmluk zu schließen. Die Luken sollen nicht nur von oben zugeschlagen werden. Es muß vorher ein Mann unter Deck am Luk klarstehen, der das Luk von unten zu kurbelt. Dazu gehört jedesmal die Meldung an L.I.: „Torpedoluk“, „Kombüsenluk“ usw. „ist zu“. Die Sperrklinken an den Luken dürfen nicht festgestellt sein.  
     
          37.  Die Meldungen:  
                 „Boot ist seeklar“  
                 „Maschinenanlage ist seeklar“  
  umfassen alle für das Inseegehen und für das spätere Tauchen zu treffenden Maßnahmen.  
          Dazu gehört, daß das Boot bis auf die betrieblich notwendigen Absperrungen unter Deck tauchklar ist und die Dichtigkeitsprobe durchgeführt wurde.  
     
          38.  Konnten einzelne Maßnahmen nicht durchgeführt werden, so ist das dem Kommandanten besonders zu melden.  
     
          39.  Frei.  
     
     
     
     
     
     
     
     
 
- 13 -
 
     
          40.  Frei.  
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
- 14 -
 
     
 
Abschnitt III
 
 
 
 
Klarmachen zum Tauchen
 
 
 
 
A.  Kommandos
 
     
          41.  Der Kommandant gibt den Befehl:  
                   K.: „Klarmachen zum Tauchen“,  
                   ggf. mit Einschränkungen (z.B. „Bis auf Diesel“).  
          Wenn die Umstände es erfordern, wird zuerst befohlen:  
                  „Oberdeck klarmachen zum Tauchen“  
          und später  
                  „Unterdeck klarmachen zum Tauchen“.  
     
          42.  Dieser Befehl geht nur an den L.I. Der L.I. wiederholt ihn und gibt ihn durch B.Ü. an alle Räume.  
     
 
B.  Maßnahmen
 
     
          43.  Durch den W.O. zu treffende Maßnahmen:  
                  a)  Oberdeck klarmachen zum Tauchen (Seemännisch).  
                  b)  Artillerie klarmachen zum Tauchen.  
                  c)  Nachrichtenmittel klarmachen zum Tauchen.  
                  d)  Torpedowaffe klarmachen zum Tauchen.  
     
          44.  Durch den L.I. zu treffende Maßnahmen:  
                  a)  Errechnung und Herstellung des Gewichts- und Trimmzustandes.  
                  b)  Oberdeck klarmachen zum Tauchen (Technisch).  
                  c)  Unterdeck klarmachen zum Tauchen.  
     
     
     
     
 
- 15 -
 
     
          45.  Erläuterungen zu 43:  
          Beim Klarmachen des Oberdecks zum Tauchen sind folgende Richtlinien besonders zu beachten:  
          Unter Oberdeck dürfen keinerlei lose Teile herumliegen. Alle Gegenstände, wie Leinen, Fender, Torpedoübernahmegerät, Stelling, Dingi, müssen festgezurrt werden, so daß sie nicht losgeschlagen werden und damit die Anker bzw. Rettungseinrichtungen, Luft-, Dieselausblase- und Entlüftungsleitungen oder auch die Schrauben unklar machen können. Die Vorreiber aller Klappen und sonstigen Verschlüsse sind auf einwandfreies Schließen zu kontrollieren. Es ist darauf zu achten, daß die Klappen im geschlossenen Zustand richtig anliegen und nicht klappern. Die Signalboje (soweit eingebaut) muß eingeklinkt und fest sein. Entwässerung und Verschlußschrauben des Dingis müssen auf sein.  
          Beim Tauchklarmachen der Brücke ist zu beachten, daß alle Klappsitze gut festgemacht werden, weil sie sonst während der Unterwasserfahrt klappern. Alle Holzgrätinge sind auf Festsitzen zu kontrollieren.  
          Die Sprachrohrhähne werden nach dem Befehl des Kommandanten gefahren. Wenn sie bei tauchklarem Boot auf bleiben, müssen sie spätestens beim Schließen des Turmluks geschlossen werden.  
     
          46.  Beim Klarmachen des Unterdecks sind folgende Richtlinien besonders zu beachten:  
          Die doppelten Absperrungen müssen nicht nur geschlossen (soweit der Betrieb bei Unterwasserfahrt das zuläßt), sondern auch auf ihre Gangbarkeit geprüft werden. Die Beweglichkeit und das richtige Anzeigen der Anzeigevorrichtungen ist zu prüfen.  
          Der L.I. kontrolliert persönlich nach jeder Unterbrechung des Tauchklarzustandes, daß die Luken zu und die Stützbalken an den Torpedoluken richtig eingesetzt sind. Die Luken sind durch Hineinhängen von Kabellampen zu erleuchten. Nach vorheriger Anfrage  
     
     
     
     
 
- 16 -
 
     
  an die Brücke sind die Bilgen gut nachzulenzen. Bei Errechnung und Herstellung der Füllungen hat der L.I. darauf zu achten, daß Regler- und Trimmwasser zweckmäßig verteilt sind.  
     
          47.  Die Raumältesten melden ihre Räume dem L.I. tauchklar.  
          Der L.I. kontrolliert den Tauchklarzustand der einzelnen Räume durch Prüfen der Außenbordverschlüsse (auch der des Torpedo- und Nachrichtenabschnittes). Die Meldung des Torpedomaaten über den Zustand der Torpedorohre und Torpedozellen geht an L.I. und W.O.  
     
          48.  Zur Durchführung einer möglichst genauen Gewichtsrechnung haben die Abschnittsvorstände dem Zentralemaaten einwandfreie Angaben über Veränderung von Gewichten und deren Lage im Boot zu machen.  
     
          49.  Nach jeder Werftzeit oder längeren Fahrpause hat der L.I. anhand der Tauchtafeln den Gesamtverschlußzustand persönlich zu überprüfen.  
     
          50.  Frei.  
     
     
     
     
 
C.  Meldungen
 
     
          51.  Der Kommandant erhält folgende Meldungen durch den W.O. (das heißt, den jeweils zuständigen Abschnittsoffizier):  
                  a)  „Oberdeck ist tauchklar“,  
                  b)  „Torpedowaffe ist tauchklar“,  
                  c)  „Artillerie ist tauchklar“ und  
                  d)  „Nachrichtenmittel sind tauchklar“.  
     
     
     
     
     
     
     
 
- 17 -
 
     
          52.  Der Kommandant erhält folgende Meldung durch den L.I.:
 
                 „Unterdeck ist tauchklar“.  
     
          53.  IBei Booten mit Tauchbunkern ist der Zustand der Tauchbunker in der Meldung des L.I. (nicht in der des W.O.) mit enthalten.  
     
          54.  Ist der Tauchklarzustand der einzelnen Abschnitte nur teilweise hergestellt, so erhalten vorstehende Meldungen die Einschränkung wie z.B. „Unterdeck tauchklar bis auf Diesel“.  
     
          55.  Haben sich bei der Prüfung des Tauchklarzustandes Mängel ergeben, die nicht beseitigt werden konnten, so ist dies dem Kommandanten zu melden.  
     
          56.  Für das Öffnen und Schließen des Turmluks ist der Kommandant persönlich verantwortlich. Nach dem Öffnen bzw. Schließen gibt der Kommandant durch das Boot:  
                   K.: „Turmluk ist zu bzw. auf“.  
          Nach erfolgter Meldung darf der Tauchklarzustand an keiner Stelle unterbrochen werden. Ist eine Unterbrechung jedoch notwendig, so müssen dies der Kommandant, der L.I. und der Wachhabende Offizier gleichzeitig wissen.  
     
          57.  Besonders ist beim An- und Abstellen der Dieselmotoren oder Lüfter das dazu notwendige Öffnen und Schließen der Kopf- und Fußventile der Luftschächte vom L.I. gesondert zu befehlen und von den Posten die erfolgte Ausführung zu melden.  
          Das Öffnen und Schließen der Abgasventile und –Klappen und der Außenbordabsperrung von Hilfsmaschinen und Pumpen ist in den Befehlen zum An- und Abstellen der betreffenden Maschine mit enthalten.  
     
          58.  Frei.  
     
     
     
     
     
     
 
- 18 -
 
     
          59.  Frei.  
     
     
     
          60.  Frei.  
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
- 19 -
 
     
 
Abschnitt IV
 
 
 
 
Dichtigkeitsprobe
 
     
          61.  Vor jedem friedensmäßigen Tauchmanöver hat eine Dichtigkeitsprobe stattzufinden. Sie kann als Über- oder Unterdruckprobe durchgeführt werden, normalerweise als Unterdruckprobe. Dazu muß das Barometer vorher auf den Außendruck eingestellt sein.  
     
          62.  Zustand des Bootes:  
                   Boot ist tauchklar, Besatzung ist auf Tauchstationen.
 
          Befehle und Meldungen:  
                   K.: „Turmluk wird geschlossen“.  
                   K.: „Turmluk ist zu. Unterdruckprobe“,  
          Der Befehl: „Turmluk ist zu“ geht durch BÜ. An alle Räume.  
     
          63.  L.I. wiederholt und befiehlt anschließend:  
                  „Ablüfter anstellen“.  
                  „Abluft-Kopf- und Fußventil öffnen“.  
                  „Abluftschieber öffnen“.  
          Darauf erfolgen die Meldungen durch Posten:  
                  „Ablüfter läuft“.  
                  „Abluftkopfventil ist auf“.  
                  „Abluftfußventil ist auf“.  
                  „Abluftschieber Hinter- (Vor-) Schiff sind auf“.  
     
          64.  Fällt beim Absaugen der Unterdruck am Barometer nicht mehr:  
                  L.I.: „Abluftkopf- und –Fußventil schließen“.  
                  Posten: „Abluftkopfventil ist zu“.  
                              „Abluftventil ist zu“.  
                  L.I.: „Ablüfter abstellen“.  
                         „Abluftschieber schließen“.  
                  Posten: „Ablüfter steht“.  
                              „Abluftschieber Hinter- (Vor-) Schiff sind zu“.  
     
     
     
     
 
- 20 -
 
     
          65.  Nach dem Abstellen des Lüfters folgt die Meldung an den Kmdt.:  
                  L.I.: „Unterdruck x mb“,  
          danach die Meldung über den Gewichts- und Trimmzustand des Bootes.  
          Der ZMt. nimmt Uhrzeit und meldet nach 2 Minuten an L.I.: „Zeit ist um“.  
          Steht der Unterdruck nach Abschluß der Wartezeit, während äußerste Ruhe im Boot herrscht, so erfolgt Meldung an Kmdt.:  
                   L.I.: „Unterdruck x mb gefallen und steht jetzt“.  
     
          66.  Steht der Unterdruck nicht, so ist dies zu melden und die Ursache festzustellen. Ein Nachlassen des Unterdrucks ist meist auf Undichtigkeiten an der Druckluftanlage oder an Druckkörperanschlüssen zurückzuführen. Läßt sich nicht mit Sicherheit ermitteln, welche von beiden Ursachen vorliegt, so ist die Dichtigkeitsprobe mit Überdruck zu wiederholen. Bei der Überdruckprobe deutet Steigen des Druckes auf Undichtigkeiten an der Druckluftanlage, Fallen des Druckes auf Undichtigkeiten an den Absperrungen des Druckkörpers hin.  
          Es darf auf keinen Fall getaucht werden, bevor die Ursache der Undichtigkeit gefunden und beseitigt ist.  
          Nach der Unterdruckprobe ist bei anschließender Tauchfahrt der Unterdruck im Boot zu belassen.  
     
          67.  Eine Dichtigkeitsprobe ist nach jeder Unterbrechung des Tauchklarzustandes auszuführen, d.h. nach jedem Öffnen von Torpedo- oder Verkehrsluken. Eine erneute Dichtigkeitsprobe ist nicht erforderlich nach dem Öffnen des Turmluks und der betrieblich notwendigen Bordabsperrungen für die Dieselmotoren (Dieselluft, Abgasklappe, Kühlwasser), für die Bootslüftung (Ab- und Zuluftkopf- und –Fußventil) und für die Verdichter.  
          Bei Booten mit druckfester Unterteilung ist von Zeit zu Zeit eine Dichtigkeitsprobe der einzelnen Abteilungen für sich vorzunehmen.  
     
     
     
     
 
- 21 -
 
 
 
 
        68.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        69.  Frei.
 
 
 
     
 
 
 
 
 
        70.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
     
     
 
 
     
     
 
- 22 -
 
 
 
 
Abschnitt V
 
 
 
 
Trimmversuch
 
 
 
 
         71.  Trimmversuche sind stets dann vorzunehmen, wenn der Gewichts- und Trimmzustand des Bootes durch irgendwelche Umstände unübersichtlich geworden ist, z.B. nach Werftliegezeit, nach Umballasten, nach Ausrüsten.
 
 
         Bei dem ersten Trimmversuch nach der Werftliegezeit hat der Flo.Ing. bzw. sein Stellvertreter an Bord zu sein.
 
 
         Der Trimmversuch soll möglichst in ruhigem Wasser vorgenommen werden.
 
 
 
 
        72.  Um ein Durchfallen des Bootes unmittelbar nach dem Fluten zu vermeiden, ist das Boot durch Lenzen der Regler und Torpedozellen möglichst leicht zu machen. Die Füllungen der Trimmzellen richten sich nach überschläglich vorher angestellter Berechnung.
 
 
 
 
        73.  Zustand des Bootes:
 
 
        Boot ist tauchklar, Besatzung ist auf Tauchstation, Turmluk ist zu, Dichtigkeitsprobe ist beendet.
 
 
 
 
        74.  Befehle und Meldungen:
 
 
                K.: „Flutklappen, wasserdichte Back (und ggf.) wasserdichtes Heck öffnen“.
 
 
        L.I. wiederholt den Befehl. Die Wiederholung gilt gleichzeitig als Ausführungs¬kommando für die zur Bedienung rollenmäßig abgeteilten Soldaten.
 
 
         Die Flutklappen und wd. Back und, falls vorhanden, das wd. Heck werden von den rollenmäßig dazu abgeteilten Soldaten geöffnet.
 
 
 
 
        75.  Der L.I. erhält folgende Einzelmeldungen:
 
 
                Posten: „Flutklappen sind auf“.
 
 
                           „Wasserdichte Back ist auf“.
 
 
                           „Wasserdichtes Heck ist auf“.
 
 
                L.I. an K.: „Flutklappen, wasserdichte Back, wasserdichtes Heck sind auf“.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 23 -
 
 
 
 
         76.  K.: „Klar bei Entlüftungen“.
 
 
                L.I. wiederholt den Befehl.
 
 
                        Posten: „Eins . . . . ist klar“.
 
 
         Für Boote mit durch Druckluft betätigten Entlüftungen wird wie folgt verfahren:
 
 
         Bei friedensmäßigen Tauchübungen und vor allem beim ersten Trimmversuch nach Werftliegezeiten bleiben, der größeren Sicherheit wegen, die Entlüftungen auf Hand umgestellt und gesichert. Erst bei „Klar bei Entlüftungen“ werden sie auf Befehl des L.I. auf Luft umgestellt und entsichert.
 
 
        Befehle hierfür:
 
 
                K.: „Klar bei Entlüftungen“.
 
 
         L.I. wiederholt und befiehlt:
 
 
                „Entlüftungen umstellen auf Luft und entsichern“.
 
 
                Posten: „Entlüftungen Eins, zwei . . . . sind umgestellt auf Luft und entsichert.“
 
 
                L.I. an K.: „Entlüftungen sind klar“.
 
 
 
 
         77.  K.: „Trimmversuch, Fluten nach Ermessen L.I.“.
 
 
         L.I. wiederholt den Befehl und läßt die Entlüftungen öffnen. Hierbei ist es ihm freigestellt, alle Entlüftungen gleichzeitig öffnen zu lassen oder die Tauchzellen nacheinander zu fluten. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß die normale Lage des Bootes gewahrt bleibt und nur geringe Lastigkeit auftritt.
 
 
 
 
        78.  Nach dem Öffnen der Entlüftungen erfolgen in der Nummernfolge der Tauchzellen die Meldungen an L.I.
 
 
                Posten: „Entlüftungen Eins, zwei, . . . . sind auf“.
 
 
                L.I. an K.: „Entlüftungen sind auf“.
 
 
 
 
        79.  Während des Flutens sind die Bilgen und die Entwässerungen der Luftschächte und Abgasleitungen zu beobachten. Macht eine Entwässerung Wasser, so ist das ein Zeichen dafür, daß die entsprechende Bordabsperrung undicht ist.
 
 
         Alle Undichtigkeiten werden sofort dem L.I. und von diesem weiter an den Kommandanten gemeldet.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 24 -
 
 
 
 
         80.  Bei Undichtigkeiten, deren Ausmaß nicht klar zu übersehen ist oder sofortige Gegenmaßnahmen erforderlich machen, gibt der Kommandant, in dringenden Fällen auch der L.I., grundsätzlich den Befehl:
 
 
                „Anblasen, Entlüftungen schließen“.
 
 
         Wird nur „Anblasen“ befohlen, so ist darin der Befehl zum Schließen der Entlüftungen enthalten.
 
 
         Ebenso wird verfahren, wenn das Boot während des Flutens zu tief durchfällt oder starke Vor- oder Achterlastigkeit annimmt.
 
 
 
 
         81.  Verläuft das Flutmanöver normal, so folgt der Befehl:
 
 
                 K.: „Boot auf x t Restauftrieb bringen und nullastig legen“.
 
 
         L.I. wiederholt den Befehl.
 
 
         Durch Fluten der Regler nach den Befehlen des L.I. wird das Boot zunächst ohne Berücksichtigung des Trimms auf einen Restauftrieb von etwa 2 t gebracht. Jetzt ist das Boot in seiner Längsstabilität weich geworden und wird mit kleinen Trimmitteln durchgependelt, um die Restluft aus den Tauchzellen zu bringen.
 
 
         Durch weiteres Zufluten in die Regler wird das Boot auf den befohlenen Restauftrieb gebracht. Von 2 t Restauftrieb ab meldet der L.I. laufend das Abnehmen des Restauftriebes.
 
 
 
 
        82.  Um eine gleichzeitige Prüfung der Tiefenmesser durchzuführen, wird das Boot so weit unter Wasser gebracht, bis die Turmdecke eben überspült ist. Dieser Zustand wird durch Öffnen des Prüfhahnes im Turmluk genau festgestellt.
 
 
         Ist das Boot so weit unter Wasser gebracht, daß die Turmdecke nach Anzeige der Tiefenmesser dicht über der Wasseroberfläche ist, so meldet
 
 
                L.I. an K.: „Prüfhahn dicht über Wasser“.
 
 
         Von jetzt ab werden nur noch geringe Wassermengen zugeflutet, um den Augenblick des Überspülens der Turmdecke genau zu erfassen. Sobald der Prüfhahn Wasser macht,
 
 
 
 
 
     
     
 
- 25 -
 
 
 
 
                K. an L.I.: „Null, Prüfhahn unter Wasser",
 
 
         der Prüfhahn wird geschlossen und der L.I. vergleicht die Tiefenmesser.
 
 
 
 
        83.  Während des Flutens und Lenzens der Regler ist auf Schlagseite des Bootes zu achten und diese zu beseitigen.
 
 
 
 
        84.  Ist trimmen mit Leuten notwendig, so soll dies innerhalb des Vor- und Achterschiffs vorgenommen werden, z.B. „Bugraum zwei Mann voraus“. Auf den Befehl:
 
 
                L.I.: „Räume voraus bzw. achteraus“
 
 
         läuft die Besatzung in ihren Räumen bis zum vorderen bzw. achteren wasserdichten Schott. Auf den Befehl:
 
                  L.I. „Abteilungen voraus“ bzw. „achteraus“  
          laufen sie jeweils bis zum druckfesten Schott an der Zentrale bzw. in die Endräume.  
          Sind besonders starke Trimmwirkungen erforderlich, wird es auf die ganze Bootslänge ausgedehnt:  
 
                L.I.: „Alle Mann voraus bzw. achteraus“.
 
 
         Es laufen nur die jeweils abkömmlichen Soldaten. Rudergänger, Zentralemannschaften und die Fahrmannschaften der Maschine bleiben auf ihren Posten.
 
 
        Auf den Befehl:
 
 
                L.I.: „Auf Station“
 
 
         laufen die Soldaten wieder auf ihre rollenmäßige Tauchstation.
 
 
 
 
        85.  Das Lenzen und Fluten der Regler wird nur mit „Lenzen“ und „Fluten“ unter Angabe der Menge in Litern oder Tonnen befohlen. Ein Ankündigungskommando wie „Klar zum lenzen“ hat zu unterbleiben.
 
 
         Lenz-, Flut- und Trimmbefehle müssen stets mit Mengenangabe erfolgen, um auf jeden Fall der Gewichts- und Trimmveränderung eine Grenze zu setzen.
 
     
 
 
     
     
 
- 26 -
 
 
 
 
        86.  Das Boot wird nun mit mindestens 3° Vor- und Achterlastigkeit zweimal durchgependelt, so daß die Restluft aus den Tauchzellen mit Sicherheit entweichen kann. Dann folgt, wenn Rückpendeln beendet:
 
 
                L.I. an K.: „Boot ist durchgependelt“.
 
 
 
 
        87.  K.: „Entlüftungen schließen“.
 
 
         L.I. wiederholt den Befehl, der gleichzeitig als Ausführungskommando gilt. Die Entlüftungen werden geschlossen und dem L.I. gemeldet
 
 
        a)  bei mittleren Booten:
 
 
                Posten: „Entlüftung Eins, Drei beide, Zwei-Vier beide sind zu und gesichert“.
 
 
                „Fünf ist zu und gesichert“.
 
 
        Die Meldung des Postens Entlüftung Fünf erfolgt erst nach Meldung Eins bis Vier;
 
 
        b)  bei großen Booten:
 
 
                Posten: „Entlüftung Eins, Zwei-Drei sind zu und probiert,
 
                  Entlüftung Vier-Fünf ist zu und gesichert,  
 
                Entlüftungen Sechs-Sieben, Acht sind zu und probiert“
 
 
         durch die Posten der Nummernfolge der Tauchzellen. (Vier-Fünf wird bei Klarmachen zum Auftauchen umgestellt auf Hand.) Probiert heißt: Sicherungsstecker ganz hineingesteckt, um 90° gedreht, zurückgedreht und wieder herausgedreht.
 
 
                L.I. an K.: „Entlüftungen sind zu“.
 
 
 
 
        88.  Sind Restauftrieb und Trimm wie befohlen hergestellt, meldet
 
 
                L.I. an K.: „Restauftrieb beträgt x t, Boot liegt nullastig“.
 
 
         (Es ist der Restauftrieb anzugeben, den das Boot bei eben überfluteter Turmdecke hat.)
 
 
                K.: „Füllungen aufschreiben“.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 27 -
 
 
 
 
        89.  L.I. wiederholt und befiehlt:
 
 
                „Klarmachen zum Peilen“.
 
 
         Es werden stets gepeilt: Regler, Trimm-, Torpedo-, Schmutzwasser-,
Trinkwasser-, Waschwasserzellen und Bilgen (Literangabe), ggf. auch Motoren- und Treiböl und Lotvergleich durchgeführt.
 
 
         Die Meldungen, daß klar ist zum Peilen, gehen raumweise in Richtung Zentrale. Die Weitergabe schließt eigenes Klarsein ein, so daß der L.I. nur die Abteilungsmeldungen erhält:
 
 
                Posten: „Vor (Hinter-) Schiff ist klar zum Peilen“
 
                  und  
 
                           „Zentrale ist klar zum Peilen“.
 
 
  
 
 
         90.  Bevor der Trimmzeiger durch Null geht:
 
 
                L.I.: „Peilung Achtung“,
 
 
         einen Augenblick vorm Durchwandern:
 
 
                 L.I.: „Null“.
 
 
         Auf Null werden die Peilungen vorgenommen und die Ergebnisse an die Zentrale zur Eintragung in das tauchtagebuch gemeldet.
 
 
 
 
        91.  Diese Ablesungen sind mit der größten Sorgfalt vorzunehmen, da sie die Grundlage für die Trimmrechnung bilden. Sie sind deswegen bei Unstimmigkeiten zu wiederholen.
 
 
         Gleichzeitig wird die Wichte des Seewassers gemessen und ebenfalls in das Tauchtagebuch eingetragen. Bei dieser Messung ist darauf zu achten, daß der Wichtemesser sauber und frei von Öl, Fett und Luftblasen (Wasser langsam einlaufen lassen) ist und daß das Wasser lange genug abläuft, damit wirklich Außenbordwasser in das Meßglas gelangt. Die Angabe der Wichte erfolgt durch Nennung der Tausendstel, also z.B. 1,2 statt 1,0012 oder 13,5 statt 1,0135.
 
 
 
 
         92.  Nach dem Aufschreiben der Füllungen ist der Trimmversuch beendet. Nach Möglichkeit ist eine Tauchfahrt anzuschließen, oder es wird aufgetaucht.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 28 -
 
 
 
 
         93.  Bei Booten mit druckluftbetätigten Entlüftungen ist gelegentlich das Öffnen und Schließen der Entlüftungen mit Hand zu üben.
 
 
 
 
        94.  Frei.
 
 
 
     
 
 
 
 
 
        95.  Frei.
 
 
 
 
 
     
 
 
 
        96.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        97.  Frei..
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        98.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 29 -
 
 
 
 
        99.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        100.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 30 -
 
 
 
 
Abschnitt VI
 
 
 
 
Prüfungstauchen
 
 
 
 
         101.  Während beim Trimmversuch im Allgemeinen sichere Unterlagen über Gewicht und Trimm fehlen, sind diese beim Prüfungstauchen durch die Werte des letzten Tauchens sowie durch die seitdem erfolgten bekannten Gewichts- und Trimmveränderungen gegeben. Das Prüfungstauchen wird deshalb gleich mit den errechneten Füllungen der Regler und Trimmzellen in Fahrt vorgenommen und stellt die praktische Prüfung für die Richtigkeit der errechneten Werte bei der Tauchfahrt dar.
 
 
         Je stärker das Verantwortungsgefühl für die Zusammenarbeit im Boot gepflegt wird, desto besser wird die errechnete Füllung mit der wirklich erforderlichen übereinstimmen.
 
 
 
 
        102.  Schnelligkeit und Sicherheit bei der Erledigung des Prüfungstauchens bilden ein wichtiges Ausbildungsziel.
 
 
 
 
        103.  Der Zweck des Prüfungstauchens ist also die Herstellung des richtigen Gewichts- und Trimmzustandes, d.h. das Boot wird eingesteuert. Ferner dient das Prüfungstauchen der Überprüfung der Tauchbereitschaft.
 
 
         Es ist im Frieden wie im Kriege an jedem Seetage einmal durchzuführen, ferner nach jedem Umstellen eines Tauchbunkers auf Tauchzelle und nach dem hereinnehmen von Oberdecktorpedos ins Boot.
 
 
 
 
        104.  Ablauf des Prüfungstauchens:
 
 
        Befehle und Meldungen siehe Abschnitt V und XII.
 
 
        Auf dem Tauchplatz wird noch einmal die Wichte des Seewassers gemessen und ggf. notwendige Berichtigung an der Reglerfüllung ausgeführt.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 31 -
 
 
 
 
         Der L.I. ist über die vorhandene Wassertiefe zu unterrichten. Das Boot ist tauchklar, die Dichtigkeitsprobe ist durchgeführt, die Tauchstationen sind besetzt.
 
 
 
 
        105.  Auf den Befehl „Fluten“ werden die Entlüftungen geöffnet bis auf Entlüftung Eins, die zum schnellen Ankippen des Bootes erst später und auf gesonderten Befehl des L.I. „Eins“ geöffnet wird. Ist dieser Befehl etwa 5 Sekunden nach dem Flutbefehl noch nicht gegeben, so erinnert der Posten daran durch „Frage Eins“.
 
 
 
 
        106.  Das Boot wird mit 5—8° Vorlastigkeit auf Tiefe gebracht. Dabei wird die befohlene Tiefe zunächst um 2—5 m untertaucht, dann das Boot zweimal 3—4° vor- und achterlastig gemacht und die befohlene Tiefe von unten angesteuert.
 
 
         Falls das Durchpendeln mit zu geringer Lastigkeit ausgeführt wird, bleibt Restluft in den Tauchzellen. Dadurch wird eine ruhige Tiefensteuerung unmöglich gemacht, weil die Luft bei jeder Tiefenänderung ein anderes Volumen einnimmt und so das Boot beim Tiefergehen laufend schwerer und beim Höherkommen laufend leichter wird (Boot pumpt auf einer Luftblase).
 
 
 
 
        107.  Nach der Meldung des
 
 
                L.I.: „Boot ist durchgependelt“
 
 
        folgt stets der Befehl des
 
 
                K.: „Entlüftungen schließen“.
 
     
 
         108.  Das Einsteuern des Bootes erfolgt grundsätzlich für die kleinste Fahrtstufe auf Sehrohrtiefe und 1/2—1° vorlastig. (Bei Seegang oder stark vertrimmtem Boot erfolgt das Vor- bzw. Grobeinsteuern einschließlich der durchzuführenden Peilungen zweckmäßig bei einer Tiefe von 20—60 m.) Fehler, die beim Einsteuern in bezug auf die Lastigkeit gemacht werden, wirken sich besonders unheilvoll aus. Nach dem Einsteuern muß das Boot in jeder Lage, die beim Angriff überhaupt eintreten kann, sicher in der Hand des L.I. sein, ohne daß Änderungen der Füllungen vorgenommen werden. Es ist deshalb bei der Ausbildung ein besonderes Schwergewicht auf Übungen im sicheren Einsteuern zu legen.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 32 -
 
 
 
 
        109.  Der L.I. stellt den richtigen Gewichts- und Trimmzustand des Bootes her und läßt Peilungen durchführen. Die Füllungen aller wasserführenden Zellen und aller Bilgen werden genommen und in das Tauchtagebuch eingetragen.
 
 
                 L.I. an K.: „Boot ist eingesteuert für eine (beide) Maschinen kleine (langsame) Fahrt voraus, auf x m 1° vorlastig. Füllungen sind notiert (bzw. genommen, werden noch notiert)“.
 
 
 
 
        110.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 33 -
 
 
 
 
Abschnitt VII
 
 
 
 
Alarmtauchen
 
 
 
 
        111.  Das Alarmtauchen ist ein kriegsmäßiges Manöver und bildet die Grundlage der Frontausbildung einer Besatzung. Planmäßige Vorübungen zum Alarmtauchen unter gleichzeitigem Zeitnehmen sind deshalb besonders wichtig. Sie sind so oft wie möglich vorzunehmen und in ihren Anforderungen allmählich zu steigern. Erst die Gewißheit, daß jeder Mann der Besatzung die ihm zukommenden Handgriffe und Maßnahmen mit unbedingter Sicherheit beherrscht, berechtigt den Kommandanten, kriegsmäßiges Alarmtauchen auszuführen.
 
 
 
 
        112.  In fortgeschrittenem Ausbildungszustand ist das Alarmtauchen unter folgenden erschwerenden Bedingungen zu üben:
 
 
                 a)  Während des Anblasens oder Ausblasens der Tauchzellen,
 
 
                 b)  Während des Ladens mit einer ausgekuppelten Welle.
 
 
         Ferner ist aus dem bereits eingeleiteten Alarmtauchmanöver das Auftauchen zu üben.
 
 
 
 
        113.  Vor Beginn der Alarmtauchübungen hat grundsätzlich eine Dichtigkeitsprobe und ein prüfungstauchen stattzufinden. Auf ausreichende Wassertiefe ist zu achten.
 
 
 
 
        114.  Der Ablauf des Alarmtauchmanövers ist folgender:
 
 
         Das Boot fährt über Wasser mit beiden Dieselmotoren. (bei Übungen sind alle Fahrtstufen wechselweise anzuwenden. In fortgeschrittenem Ausbildungszustand: beide Maschinen GFV und 2 x GFV.) Flutklappen der Tauchzellen, Entlüftungen der wasserdichten Back und des wasserdichten Hecks sind auf. Trimm und Gewicht des Bootes sind nach dem letzten Prüfungs-
 
 
 
 
 
     
     
 
- 34 -
 
 
 
 
tauchen auf dem Laufenden zu halten. Die Wache ist auf Kriegsmarschstationen, die Freiwache in den Wohnräumen..
 
 
 
 
        115.  Befehl: „Alarm!“.
 
 
Der Rudergänger legt die Alarmglocke und ruft laut „Alarm“. Er legt hierauf beide Maschinentelegraphen auf „Tauchen“, schaltet die Empfänger um auf „Beide Räume“, legt die Alarmglocke aus und schaltet schließlich die M.T.-Empfänger um auf „E-Maschine“. Die Maschinentelegraphen bleiben auf „Tauchen“ liegen, bis E-Maschine auf GFV legt oder eine neue, andere Fahrtstufe vom Kommandanten befohlen wird.
 
 
 
 
        116.  Jeder Mann der Besatzung wiederholt den Befehl laut, so daß sichergestellt ist, daß auch die Schlafenden durch den Befehl geweckt werden. Auf das laute Ausrufen des Befehls ist besonders zu achten, weil der im Boot noch herrschende Lärm übertönt werden muß und der Befehl auch bei Ausfall von Alarmglocke, Flackerlicht und Maschinentelegraph in den Dieselmotorenraum gelangen muß.
 
 
 
 
        117.  Alarmtauchen erfolgt stets wachweise gemäß Rollentafel (z.B. Typ VII zusätzliches Aufziehen des wachfreien Obermaschinisten und Zentralemaaten). Die Rollen sind so zu verteilen, daß das Alarmtauchmanöver stets von der Wache durchgeführt werden kann.
 
 
 
 
        118.  Die Dieselmotoren werden sofort abgestellt, die Dieselkupplungen ausgerückt, die E-Maschine selbständig auf GFV geschaltet, alle Kopf-, Fußventile und Abgasklappen bzw. –Ventile geschlossen.
 
 
         Die Tiefenruder werden „vorn unten hart“ „hinten mitte“ gelegt.
 
 
 
 
        119.  Zusätzlich zu allen vorhandenen Meldeanlagen erhält der L.I. folgende Meldung mündlich:
 
 
         Vom Dieselraum über Zentrale „Klar“. (Meldung schließt vom Diesel Abgasklappen und Fußventile, bei großen booten Ab- und Zuluftkopfventile sowie Entsichern und Umstellen auf Luft der mittleren Entlüftung, ein. Die Weiterleitung von der Zentrale hinten schließt Kopfventile ein.)
 
 
 
 
 
     
     
 
- 35 -
 
 
 
 
         Bei Booten mit Meldeanlage zeigt die hell brennende Lampe, daß die Bordabsperrung zu ist (bei Nichtaufleuchten unbedingt Rückfrage erforderlich!)
 
 
 
 
        120.  Darauf
 
 
                         L.I. an K.: „Ist klar“,
 
 
                         W.O. an L.I. „ist zu“, wenn Turmluk eingeklinkt ist
 
 
                         K.: „Fluten“.
 
 
 
 
        121.  L.I. wiederholt den Befehl. Die Entlüftungen werden geöffnet, die Entlüftung Eins auf den Befehl des
 
 
                L.I.: „Eins“.
 
 
        Um starke Vorlastigkeit zu vermeiden, erinnert Posten Entlüftung Eins ggf. den L.I. daran, durch
 
 
                Posten: „Frage Eins“.
 
 
         Die Posten melden an L.I. in der Reihenfolge der Nummern der Tauchzellen, daß die Entlüftungen auf sind.
 
 
 
 
        122.  Darauf
 
 
                L.I. an K.: „Entlüftungen sind auf“.
 
 
                K.: „Auf x m gehen“. (An der Front im Allgemeinen auf 80 m).
 
 
        L.I. wiederholt den Befehl und gibt ihn mündlich an alle Räume.
 
 
 
 
        123.  Während des Flutens werden E-Maschinenraum und Dieselmotoren vollständig tauchklar gemacht und an L.I. gemeldet. Posten: „Hinterschiff ist tauchklar“.
 
 
         Die Druckmesser der Kühlwasserleitungen sind zu beobachten, ebenso die Entwässerungen der Gasräume der Abgasleitungen.
 
 
 
 
        124.  Sobald die Lastigkeitswaage anzieht, ist das Oberdeck überflutet, und das Boot fällt schnell vorlastig. Es soll im Allgemeinen so getaucht werden, daß Oberkante Brückenschanzkleid und Heck gleichzeitig zu Wasser kommen. Dementsprechend ist für jeden Bootstyp das Maß der Vorlastigkeit festgelegt:
 
 
        Typ II und VII: 8 bis 15°,
 
 
        Typ IX C, IX D, X B und XIV: 7 bis 12°.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 36 -
 
 
 
 
        125.  Nur bei eingefahrenen Frontbooten darf das hintere Tiefenruder bei Einleitung des Tauchmanövers mit kleinen Ausschlägen unten gelegt werden. Bei großen Booten ist Stützen mit „Hinten unten“ zweckmäßig und erlaubt. Die Grenze ist abhängig vom Bootstyp und vom Ausbildungsstand der Besatzung. Beim Vorlastigfallen des Bootes wird das hintere Tiefenruder sofort entsprechend oben gelegt, um eine übermäßige Vorlastigkeit zu vermeiden. Große Boote müssen entsprechend der gewünschten Lastigkeit mit „hinten unten“ stützen.
 
 
 
 
        126.  Beim Alarmtauchen an der Front kommt es in den meisten Fällen darauf an, nicht nur von der Oberfläche schnellstens wegzukommen, sondern auch möglichst schnell eine größere Tiefe zu erreichen. Dazu ist das Boot ab 20 m energisch anzukippen (ggf. mit Kursänderung) und mit 15 bis 30° Vorlastigkeit zum schnellen Tiefergehen zu steuern.
 
 
 
 
        127.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        128.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        129.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 37 -
 
 
 
 
        130.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A.  Untertriebszellen
 
 
 
 
        131.  Bei Booten mit Untertriebszellen wird wie folgt verfahren: Die Untertriebs¬zellen werden, wenn das Boot alarmtauchklar ist, über Wasser gefüllt gefahren, so daß dem Boot ein der Größe der Zellen entsprechender Untertrieb gegeben ist. Nach der Ausführung des Befehls „Fluten“ und merklicher Falltendenz werden die Untertriebszellen auf den Befehl des L.I. „Ausdrücken“ ausgedrückt.
 
 
         Der beste Zeitpunkt des Ausdrückens für mittlere Boote ist eine Tiefe von etwa 8 bis 10 m, für große Boote eine Tiefe von 10 bis 12 m. Erfahrungsgemäß beruht die Wirkung der Untertriebszellen in erster Linie im schnelleren Durchbrechen durch die Wasseroberfläche beim Tauchen. Da die schnelle Erreichung großer Tiefen fast ausschließlich von der Lastigkeit und der Fahrtstufe abhängig ist (etwa 25 bis 30°, 2 x G.F.), ist es falsch, die Untertriebszellen auf größerer Tiefe auszudrücken, da der äußerst geringe Vorteil in keinem Verhältnis zu der Gefahr steht, in die das Boot in einem solchen Falle geraten kann. Insbesondere steigen der Luftverbrauch und die Ausdrückdauer ganz erheblich.
 
 
 
 
        132.  L.I.: „Ausdrücken“.
 
 
         Daraufhin wird das Ventil „Ausdrücken Untertriebszellen“ aufgerissen und mit höchstmöglichem Druck (20 bis 30 at) ausgedrückt. Dabei werden die Leitungen „Restwasserprüfen“ beobachtet und, sobald Luft austritt, das Flutventil schnell geschlossen. Wenn beide Luft haben, wird das Ventil „Ausdrücken Untertriebszellen“ auf 5 bis 10 at gekniffen und, sobald beide
 
 
 
 
 
     
     
 
- 38 -
 
 
 
 
Flutventile zu sind, ganz geschlossen. Rufe des nichtausdrückenden
 
 
                Posten: „Luft“,
 
 
                           „Ist zuuu“.
 
 
         Nach Beendigung des Ausdrückens erfolgt nochmaliges Prüfen der Untertriebszellen mit der Leitung „Restwasserprüfen“, dann Meldung an L.I. durch ausdrückenden
 
 
                Posten: „Untertriebszellen sind ausgedrückt“.
 
 
 
 
        133.  Die Druckunterschiedsmesser sind zu beobachten, besonders beim Ausdrücken (Gefahr des Sprengens bei geschlossenem Flutventil) und beim Steigen des Bootes. Mehr als 2 at Überdruck gegen außenbords sind unzulässig und müssen ausgeglichen werden.
 
 
         Ausgleichen erfolgt nach vorheriger Anfrage beim L.I. (zwecks Weitergabe an Turm) durch vollständiges Öffnen des Ventils „Entlüften Untertriebszellen“, zweckmäßig bis zu einem Innendruck von 1,5 at (Außendruck auf Sehrohrtiefe).
 
 
 
 
        134.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        135.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        136.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 39 -
 
 
 
 
        137.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        138.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        139.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        140.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
B.  Vorfluten vorderer Tauchzelle bei Alarm
 
 
 
 
        141.  Booten in der Heimat ist das Vorfluten der vorderen bzw. vorderen und mittleren Tauchzellen verboten.
 
 
 
 
        142.  Fahren mit vorgefluteten Tauchzellen ist verboten, weil dadurch Marschgeschwindigkeit und Stabilität herabgesetzt werden. Das Boot kann bei nicht mehr ganz dichten Entlüftungen, vor allem bei Nacht, ohne daß dies vom brückenpersonal rechtzeitig bemerkt wird, wegsacken und unterschneiden. Der durch das Vorfluten erreichbare Zeitgewinn steht in keinem Verhältnis zu der damit verbundenen Gefahr für das Boot.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 40 -
 
 
 
 
        143.  Wird während des Ausblasens erneut Alarm gegeben, so darf in diesem Zustand kein vorzeitiges Öffnen der vorderen Entlüftung erfolgen.
 
 
 
 
        144.  Die Tauchzeiten der mittleren boote sind so günstig – sie liegen im Allgemeinen unter einer halben Minute –, daß das Vorfluten im Allgemeinen nicht nötig ist. Es bleibt dem Ermessen des Kommandanten überlassen, ob auf dem eingefahrenen Frontboot bei Alarm die Entlüftung der Tauchzelle Fünf ohne weiteres geöffnet wird. Maßgebend hierfür ist die Wetterlage, der Ausbildungsstand des Bootes und sonstige besondere Umstände.
 
 
         Es muß jedoch durch den Kommandanten sichergestellt sein, daß stets eine klare Anweisung vorliegt, ob bei Alarm vorgeflutet werden soll oder nicht.
 
 
 
 
         145.  Bei großen Booten (Typ IX C, IX D, X B und XIV) ist das Vorfluten der vorderen Tauchzelle bzw. der vorderen und mittleren Tauchzellen auf Alarm dem Ermessen des Kommandanten anheimgestellt.
 
 
         Bei gut eingefahrenen Frontbooten ist es üblich und nichts dagegen einzuwenden.
 
 
 
 
        146.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        147.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 41 -
 
 
 
 
        148.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        149.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        150.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 42 -
 
 
 
 
Abschnitt VIII
 
 
 
 
Tauchfahrt
 
 
 
 
A.  Allgemeines
 
 
 
 
         151.  Das Boot ist eingesteuert für KFV (oder LFV) auf x m 1° vorlastig.
 
 
 
 
         152.  Der Befehl des L.I. über die zu steuernde Tiefe wird vom vorderen Rudergänger, über die zu steuernde Lastigkeit vom hinteren Tiefenrudergänger wiederholt. Im Gegensatz zum Seitenrudergänger werden Tiefenruderlagenbefehle nicht wiederholt, sondern sofort ausgeführt und ihre Ausführung ebenfalls nicht gemeldet.
 
 
 
 
         153.  Der Tiefenbefehl wird vom L.I. durch mündliche B.Ü. an alle Räume gegeben. Bug- und Heckraum vergleichen diese Meldung mit ihren Tiefenmessern und melden Abweichungen von mehr als 10 m.
 
 
 
 
        154.  Im Boot herrscht peinliche Ruhe, jedes nicht unbedingt erforderliche Hin- und Hergehen hat zu unterbleiben. Die Wachablösung erfolgt durch Austausch einzelner Soldaten. Sachen werden durchgereicht, nicht geholt. Jedes Anstellen von Pumpen, auch Handpumpen (Koch), darf nur mit Genehmigung des Kommandanten erfolgen.
 
 
 
 
        155.  Sobald die Möglichkeit besteht, sind über Kreuz zwei Regler klar zum Fluten und zwei Regler klar zum Lenzen, und zwar der eine etwa halbvoll unter 3 bis 4 at als Flachlenzregler, der andere etwa 2/3 voll unter 10 bis 12 at als Tiefenregler, zu fahren. Boote mit nur zwei Reglern fahren einen als Flut-, den anderen als Tiefenregler.
 
 
         Die Entwässerung am Anblaseverteiler ist etwas geöffnet, damit keine Schleichluft in Tauchzellen gelangen und Luftblasen bilden kann.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 43 -
 
 
 
 
         Die Druckmesser für geringen Meßbereich (Dieselausblase- und Saugedruckmesser der Lenzpumpen) sind abgestellt und entlastet.
 
 
         Die Bilgen sind laufend zu beobachten. Sie werden stündlich gepeilt und dem L.I. gemeldet.
 
 
 
 
        156.  Jede Arbeit oder Veränderung an der Torpedowaffe, die Gewichts- oder Trimmveränderungen hervorruft, muß vom L.I. genehmigt werden, da die Tiefensteuerleitung dadurch wesentlich beeinflußt wird.
 
 
         Seitenruderhartlagen machen das Boot stark achterlastig. Der Seitenrudergänger muß daher die Hartlage stets ankündigen durch die Meldung:
 
 
                 Rudergänger: „Ruder über 15“.
 
 
        Legt er das Ruder wieder mittschiffs, so meldet er:
 
 
                 Rudergänger: „Ruder kommt auf“.
 
 
         Der L.I. bestätigt diese Meldung durch Wiederholen.
 
 
 
 
        157.  Bei längeren Tauchfahrten sind von 4 Stunden ab stündlich Luftmessungen vorzunehmen. Der O2-Gehalt darf bis 18% abnehmen und der CO2-Gehalt bis 2% steigen.
 
 
 
 
        158.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        159.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        160.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 44 -
 
 
 
 
B.  Fahren auf Sehrohrtiefe
 
 
 
 
        161.  Auf Sehrohrtiefe meldet der L.I. laufend Tiefe und Tendenz des Bootes bei Abweichungen von mehr als 20 bis 50 cm (je nach Seegang).
 
 
 
 
        162.  Bei starkem Seegang ist ein Zuhochkommen besonders gefährlich. Ggf. muß der L.I. sofort energisch Gegenmaßnahmen treffen, also höhere Fahrt anfordern, zufluten, Untertriebszellen füllen, beim Herausschlagen des Bootes befehlen: „Entlüftungen öffnen“.
 
 
 
 
        163.  Das Lenzen erfolgt im Allgemeinen mit Luft aus dem Flachlenzregler. Zweckmäßig wird beim Einsteuern und beim Lenzen größerer Mengen, wenn es die Lage erlaubt, mit Pumpe aus einem Flutregler gelenzt.
 
 
         Das Trimmen erfolgt grundsätzlich mit Luft.
 
 
 
 
         164.  Drucköl für Sehrohrantrieb wird vom ZMt. ohne besonderen Befehl von Hand aufgepumpt, wenn der Flaschendruck unter 60 kg/cm2 gefallen ist, nach vorheriger Ankündigung:
 
 
                ZMt.: „Drucköl wird gepumpt“.
 
 
 
 
        165.  Bei Sehrohrhandhabung wird vom Turm an Zentrale stets das vollständige Aus- und Einfahren des Sehrohres gemeldet mit:
 
 
                K.: „Sehrohr wird aus- (ein-) gefahren“.
 
 
 
 
         166.  Bei ganz ausgefahrenem Sehrohr findet ein ständiger Sehrohrvergleich statt:
 
 
         Beim Unterschneiden:
 
 
                L.I.: „Sehrohr schneidet unter“.
 
 
                K.: „Null“.
 
 
                L.I.: „x m“.
 
 
        Beim Freikommen:
 
 
                L.I.: „Sehrohr kommt frei“.
 
 
                K.: „Durch“.
 
 
                L.I.: „x m“.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 45 -
 
 
 
 
        167.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        168.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        169.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        170.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
C.  Schnell auf 20 m gehen. Schnell auf Sehrohrtiefe gehen
 
 
 
 
        171.  „Schnell auf 20 m gehen“ ist, als Gefahrenmanöver zu betrachten. Es muß also schnell und energisch durchgeführt werden. Hierbei ist anzustreben, daß die Vorlastigkeit stetig bei 5 bis 8° liegt, damit das Heck nicht höher als das Brückenschanzkleid kommt.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 46 -
 
 
 
 
        172.  K.: „Schnell auf 20 m gehen“.
 
 
        L.I.: wiederholt.
 
 
        Der Rudergänger legt Maschinentelegraph auf GFV, beide Tiefenrudergänger legen „unten hart“, Tiefenruder hinten hält nach dem Ankippen grundsätzlich Lastigkeit.
 
 
 
 
        173.  Zur Vermeidung von Unruhe im Boot nicht mit Leuten trimmen. (Ausnahme kleine Boote.) Es ist auf mittleren und großen Booten unzweckmäßig wegen Störungsbekämpfung. Die Auswirkung setzt verhältnismäßig spät ein und ist dann schwerer zu beherrschen.
 
 
 
 
         174.  Die befohlene Tiefe wird etwas untertaucht und mit Fahrtverringerung von unten her angesteuert.
 
 
 
 
        175.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        176.  Das entgegengesetzte Manöver „Schnell auf Sehrohrtiefe gehen“ ist ebenfalls schnell auszuführen. Vorher völlige Ruhe im Boot und horchen!
 
 
         Wichtig ist, daß das Boot die Rammgefahrenzone, 20–13 m, schnell durchsteigt, beim Freikommen des Sehrohrs möglichst geringe Fahrt hat (Schaumstreifen) und nullastig liegend langsam weitersteigt. Ein Klebenbleiben kurz vorm Freikommen des Sehrohrs muß ebenso vermieden werden wie ein Zuhochkommen.
 
 
 
 
        177.  „Schnell auf Sehrohrtiefe gehen“.
 
 
        L.I. wiederholt.
 
 
        Das Boot wird mit Fahrterhöhung und durch energisches Ankippen mit den Tiefenrudern mit etwa 3 bis 5° Achterlastigkeit zum Steigen gebracht. Währenddessen pumpt der ZMt. Drucköl auf.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 47 -
 
 
 
 
        178.  Bei 18 m erfolgt Fahrtverringerung, und das Sehrohr wird ausgefahren.
 
 
         Der L.I. meldet dem Kommandanten 18 m und ab 2 m vor Sehrohrtiefe laufend die Tiefe mit stimmlicher Betonung, aus der die Tendenz erkennbar ist.
 
 
                L.I.: „Sehrohr kommt frei“.
 
 
                K.: „Durch“.
 
 
                L.I.: „x m“.
 
 
 
 
        179.  Bei diesem Manöver ist ein Zuhochkommen besonders gefährlich. Sobald diese Gefahr besteht, sind sofort energische Gegenmaßnahmen zu treffen.
 
 
         War das Boot auf 20 m oder tiefer eingesteuert, so muß eine je nach Seegang und Bootstyp bestimmte Mindestmenge für die Fahrt auf Sehrohrtiefe zugeflutet werden.
 
 
 
          180.  Frei.  
     
 
 
 
 
 
 
 
D.  Fahren auf großer Tiefe
 
 
 
 
        181.  Zum Ansteuern großer Tiefen (über 40 m), gibt der L.I. den Tiefenbefehl und die Tiefenänderungen von 10 zu 10 m durch B.Ü. an alle Räume.
 
 
         Da das Boot auf größerer Tiefe an Volumen verliert, muß es durch rechtzeitiges lenzen leichter gemacht werden (für Typ VII-Boote etwa 1 t auf 100 m). Es ist zweckmäßig, eine größere Menge zu lenzen, da das Boot durch das eintreibende Leckwasser ohnehin schwerer wird.
 
 
 
 
        182.  Ab 20 m sind die Mündungsklappen der Torpedorohre mit Rücksicht auf die Torpedos zu schließen. Die Tiefenmesser für geringe Tiefen sind rechtzeitig abzustellen und zu entlasten. Tiefenrudergänger melden das erfolgte An- und abstellen mit:
 
 
                Ruderg.: „ . . . . Tiefenmesser ist an- (ab-) gestellt“.
 
 
         Zur Vermeidung von Irrtümern ist bei Wachwechsel zu übergeben, welche Tiefenmesser abgestellt sind.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 48 -
 
 
 
 
        183.  Ab 40 m ist allen Absperrungen und Durchbrechungen des Druckkörpers sowie den Bilgen eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden.
 
 
         Die Sehrohre sind auf die Puffer aufzulegen. Die Hauptlenzpumpe ist auf Hintereinanderschaltung umzustellen. Bei ausreichender Förderhöhe kann mit Pumpe allein, bei ausreichendem Überdruck des Tieflenzreglers mit Luft allein gelenzt werden.
 
 
 
 
        184.  Ist das Nachziehen von Luken oder sonstigen Verschlüssen notwendig, so sind die Soldaten dafür abzuteilen, die beim Höherkommen die Verschlüsse um den gleichen Betrag lockern. Mit den Stopfbuchsen der Stevenrohre ist ebenso zu verfahren.
 
 
         Wassereintritte, insbesondere an den Abgasklappen und Stopfbuchsen der Stevenrohre, sind sofort dem L.I. zu melden.
 
 
 
 
        185.  Beim lenzen auf ganz großer Tiefe wird mit Hauptlenzpumpe (Hintereinanderschaltung) aus einem unter Druck befindlichen Regler gelenzt. Dabei darf die Förderhöhe der Pumpe, d.h. der Druckunterschied zwischen Eintritt (Reglerdruck) und Austritt (Außenbordsdruck), höchstens 8 at betragen. Wird ein Regler unter mehr als 14 at gesetzt, so sind zur Vermeidung von Schottrissen die benachbarten druckfesten Zellen (Untertriebszelle, Regelbunker) ebenfalls etwas unter Druck zu setzen.
 
 
 
 
      186.  Beim längeren Fahren auf großer Tiefe wird das Boot durch eintretendes Wasser (Stevenrohre, Abgasklappen) zu schwer und achterlastig. Bei erforderlicher Schleichfahrt (Horchverfolgung) ist Steuern auf Luftblase stets besser, als stark achterlastig zu fahren. Die mittlere Tauchzelle wird dazu kurzzeitig (3 bis 5 Sek.) und kräftig (20 bis 30 at), notfalls mehrmals, angeblasen.
 
 
         Das Wasser aus dem Hinterschiff wird mittels Handnotlenzpumpe oder Hilfslenz- und Trimmpumpe in einen druckfreien Regler gepumpt (notfalls auch mit Pützen in Bugraum- und Zentralebilge).
 
 
 
 
 
     
     
 
- 49 -
 
 
 
 
         187.  Beim Steuern auf Luftblase ist beim Höherkommen des Bootes die angeblasene Tauchzelle schluckweise zu entlüften, entsprechend der Luftblasenvergrößerung, bei glatter See ins Bootsinnere. Die Atmung der Luftblase ist auf großen Tiefen außerordentlich gering. Die Wanderung der Luftblase und des Bilgenwassers macht das Boot lastigkeitsmäßig labil. Die Tiefensteuerung wird jedoch kaum erschwert, wenn starke Lastigkeitsänderungen und vor allem Lastigkeitsumkehrung vermieden werden.
 
 
 
 
        188.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        189.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        190.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        191.  Das Anblasen aller Tauchzellen in größeren Tiefen ist auf ganz besondere Notfälle (Durchsacken bei Wassereinbruch) zu beschränken, da der Druckluftverbrauch sehr hoch ist. Dafür geht weiter oben die Luft verloren, da dann das Boot bereits voll ausgeblasen ist. Bei ungleichem Anblasen wird eine anfänglich geringe Krängung oder Lastigkeit beim Höherkommen immer größer, da die Luft den Weg des geringsten
 
 
 
 
 
     
     
 
- 50 -
 
 
 
 
Widerstands nimmt. In solchen Fällen sind zur Verringerung der Krängung oder Lastigkeit die entsprechenden Anblaseventile zu kneifen.
 
 
         Soll das Boot unter Wasser bleiben, so müssen sehr zeitig die Entlüftungen wieder geöffnet werden (eins später, notfalls eins nochmals kräftig anblasen, damit das Boot auch vorlastig wird).
 
 
 
 
        192.  Soll von größerer Tiefe auf Sehrohrtiefe gegangen werden, so ist auf 20 m zum Einsteuern und eingehendem Horchen eine Zwischenstufe einzulegen.
 
 
 
 
        193.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        194.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        195.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
E.  Schleichfahrt
 
 
 
 
         196.  Auf den Befehl „Schleichfahrt“ geht die E-Maschine auf Schleichfahrtumdrehungen. Sie sind für jedes Boot durch Abhorchversuche festgelegt. Der Maschinentelegraph wird dazu auf die diesen Umdrehungen nächstgelegene Fahrtstufe gelegt.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 51 -
 
 
 
 
         197.  Es werden sämtliche Hilfsmaschinen im Boot abgestellt bis auf E-Kompaßanlage, Tiefenrudermotoren, Seitenrudermotor und 0,3 kW-Horchumformer. Diese werden erst auf besonderen Befehl des Kommandanten abgeschaltet.
 
 
         Die Lichtspannung wird auf 90 bis 100 Volt (letztere für den E-Kompaßumformer) herunter geregelt.
 
 
 
 
        198.  Im Boot wird nur geflüstert, auch bei erforderlicher B.Ü. am Sprachrohr und Telephon. Auch das geringste Geräusch hat zu unterbleiben, z.B. Klappern der Töpfe, erforderliche Bewegungen erfolgen lautlos.
 
 
 
 
        199.  Der Befehl zum Beendigen der Schleichfahrt lautet:
 
 
                K.: „Schleichfahrt beendet“.
 
 
 
 
        200.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 52 -
 
 
 
 
Abschnitt IX
 
 
 
 
Auftauchen
 
 
 
 
        201.  Nachdem der Kommandant sich durch Rundblick und Horchpeilung überzeugt hat, daß das Boot auftauchen kann, gibt er den Befehl
 
 
                K.: „Klarmachen zum Auftauchen“
 
 
        und befiehlt den Anzug für Brückenwache.
 
 
        L.I. wiederholt und gibt den Befehl mündlich an alle Räume.
 
 
 
 
        202.  Das Boot geht hierauf noch nicht höher.
 
 
         Ein Dieselmotor wird zum Ausblasen und der andere zur sofortigen Fahrt nach dem Auftauchen klargemacht. Der Befehl schließt die Erlaubnis zum Anstellen der Ersatzmotorenölpumpe ein. Die Verdichter werden klar gemacht zum Anstellen.
 
 
         Die Entlüftungen werden noch einmal nachgefaßt, auf geschlossenen Zustand geprüft und an L.I. gemeldet.
 
 
         Die Untertriebszellen werden bis auf Außenbordsdruck ausgeglichen.
 
 
         Überdruck über 40 mb ist nach Möglichkeit mit dem E-Verdichter abzupumpen, um ein Mitreißen der Säure beim Öffnen des Turmluks zu verhindern.
 
 
         Inzwischen macht die Brückenwache sich fertig und hält sich klar.
 
 
 
 
         203.  Die Einzelmeldungen an den L.I. lauten:
 
 
                Posten: „Entlüftung . . . . ist nachgefaßt, zu und gesichert“.
 
 
                (Entsprechend bei großen Booten: Probiert.)
 
 
                Diesel: „Diesel sind klar, Stb. fährt“.
 
 
                ZMt.: „Untertriebszellen sind ausgeglichen“.
 
 
                Brückenmt.: „Brückenwache ist klar“.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 53 -
 
 
 
 
        204.  L.I. an K.: „Unterdeck ist klar zum Auftauchen, Stb. fährt, Überdruck x mb“.
 
 
                K.: „Auftauchen“.
 
 
         L.I. wiederholt. Der Befehl geht durch mündliche B.Ü. an alle Räume.
 
 
         Die Entwässerung des Anblaseverteilers wird geschlossen, der E-Verdichter angestellt und das zum späteren Druckausgleich erforderliche Diesel-Fußventil halb geöffnet.
 
 
 
 
        205.  Zum Auftauchen wird auf GFV gegangen, weil bei einem vielleicht notwendigen sofortigen erneuten Tauchen (Fliegeralarm) hohe Fahrt unbedingt erforderlich ist. Das Boot wird mit Tiefenrudern „vorn oben hart“, „hinten oben 5—10“ achterlastig angekippt und zunächst dynamisch hochgezogen. Es meldet
 
 
                L.I. an K.: „Boot steigt“, und befiehlt sofort
 
 
                L.I.: „Untertriebszellen öffnen“ (Flutventile werden geöffnet).
 
 
                L.I. an K.: „13 m“, „12“, von m zu m.
 
 
 
 
        206.  K.: „Anblasen“.
 
 
        L.I. wiederholt, Zentralemaat bläst ohne Zeitverzug an.
 
 
        While blowing the negative buoyancy tanks are filled without further orders.
 
 
                Während der Dauer des Anblasens werden die Untertriebszellen ohne weiteren Befehl gefüllt.
 
                  L.I. an K.: „Turmluk kommt frei“, befiehlt abschließend bei 7,5 m.  
 
                L.I.: „Druckausgleich“.
 
 
         Auf diesen Befehl wird das (bei großen Booten Stb.) Dieselluftkopfventil unter peinlicher Beobachtung der zugehörigen Entwässerung 3—4 Gang geöffnet. Druckausgleich erfolgt nur auf Befehl des L.I.
 
 
         Der Kommandant kurbelt jetzt das Turmluk auf. Wobei jedoch die Sperrklinke eingeklinkt sein muß.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 54 -
 
 
 
 
        207.  Für jeden Bootstyp ist ein besonderer Anblasebefehl erlassen, der angibt, welche Tauchzellen anzublasen sind. Dieser Absicht soll die Stellung der Anblaseventile am Anblaseverteiler entsprechen. Bei Booten mit mehreren Beladungsarten ist er so aufgeteilt, daß bei jeder Beladungsart immer dieselben Tauchzellen angeblasen werden.
 
 
        Die hintere Tauchzelle ist immer mit anzublasen, weil sonst bei während des Auftauchens notwendig werdendem Alarmtauchen das Boot nur schwer vorlastig fällt.
 
 
 
 
         208.  Ist das Boot heraus und genügend angeblasen und tritt nach dem ersten kurzen Tiefersetzen des Bootes keine Falltendenz mehr auf, folgt
 
 
                L.I. an K.: „Boot ist raus“ und
 
 
                „Druckausgleich ist hergestellt (bzw. überdruck noch 80, 60, . . . . mb)“.
 
 
                K.: „Druckluft fest“.
 
 
                L.I. wiederholt.
 
 
 
 
        209.  Der Kommandant öffnet durch aufschlagen der Sperrklinke das Turmluk.
 
 
                 K.: „Turmluk auf“.
 
 
                 L.I. wiederholt und gibt den Befehl mündlich an alle Räume.
 
 
         Jetzt wird das Kopfventil, mit dem Druckausgleich gemacht wurde, sofort wieder geschlossen und an L.I. gemeldet
 
                  Posten: „(Stb.) Dieselluftkopfventil ist zu“.  
 
 
 
        210.  Der Kommandant geht auf die Brücke, dazu W.O. und befiehlt, wenn oben alles klar:
 
 
                K.: „Ausblasen mit Dieseln“, „Brückenwache aufziehen“.
 
 
                L.I. wiederholt die Befehle, die Brückenwache zieht auf, jedoch bleibt ein Tiefenrudergänger zur Beobachtung von Lastigkeit und Tiefe an den Tiefenrudern.
 
 
                 L.I.: „Dieselluftkopf- und -Fußventil öffnen“, „Diesel anstellen zum Ausblasen“.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 55 -
 
 
 
 
         Die gemäß Ausblasebefehl festgelegten Ausblaseventile werden geöffnet.
 
 
                Posten: „Dieselluftkopf- und -Fußventile sind auf“.
 
 
         Der Ausblasediesel fährt an und meldet durch
 
 
                Posten: „Ausblasediesel läuft“.
 
 
 
 
        211.  Für jeden Bootstyp ist ein besonderer Ausblasebefehl erlassen, der die Reihenfolge der Tauchzellen beim Ausblasen festlegt.
 
 
         Bei Booten, deren Ausblaseleitungen nicht in den Restwasserspiegel heruntergezogen sind, dürfen die Ausblaseventile in der Zentrale erst geöffnet werden, wenn der Ausblasedruckmesser den vorgeschriebenen Druck anzeigt. Der Diesel muß daher in diesem Fall mit der äußeren Abgasklappe (bzw. Ventil) beim Anfahren den Ausblasedruck regeln.
 
 
 
 
        212.  L.I. z.B.: „Eins und fünf werden ausgeblasen“.
 
 
         Die Füllung der Untertriebszellen wird an L.I. gemeldet.
 
 
                 Posten: „Untertriebszellen sind gefüllt“.
 
 
         Während des Auftauchmanövers steht der L.I. unter dem Zentraleluk und sorgt für Ruhe und Tauchdisziplin im Boot. Es hat keiner zur Zentrale zu laufen.
 
 
         Während des Ausblasens bleibt das Tiefenruder „vorn oben hart“ liegen. L.I. und Zentralemaat beobachten laufend Tiefe, Lastigkeit und Ausblasedruck.
 
 
 
 
        213.  Beide E-Maschinen laufen noch GFV, für Fahrseite
 
 
                K.: „Stb. (Bb.) Maschine stopp“,
 
 
                                      „Stb. (Bb.) umschalten auf Diesel“,
 
 
        nach der Ausführungsmeldung des Rudergängers
 
 
                K.: „Stb. Maschine LFV (HF)“.
 
 
         Sobald der Fahrdiesel Umdrehungen aufgenommen hat, für E-Maschinen-Seite
 
 
                K.: „Bb. (Stb.) Maschine stopp“.
 
 
         Das Angehen mit dem Fahrdiesel erfolgt kriegsmäßig, sobald das Boot raus ist.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 56 -
 
 
 
 
        214.  Von der Brücke wird nach der Zentrale gegeben, welche Tauchzellen blasen. Die entsprechenden Ausblaseventile werden geschlossen. Die Zeit für das Ausblasen muß vom L.I. laufend mit Stoppuhr überwacht werden, da nachts bei Seegang Beobachtung des Blasens oft nicht möglich ist. In diesem Falle
 
 
                L.I. an K.: „Ausblasen beendet“,
 
 
        sonst normalerweise nach Beobachtung von der Brücke
 
 
                K.: „Alle haben geblasen“.
 
 
                L.I. wiederholt.
 
 
 
 
        215.  L.I.: „Diesel fest blasen“ (geballte Faust zeigen).
 
 
                 Posten: „Ausblasediesel steht“.
 
 
         Nach dem Ausblasen werden die Tiefenruder „vorn oben sieben“ und „hinten oben fünf“ gelegt und die Schaltknöpfe anschließend gegen unbeabsichtigtes Legen gesichert.
 
 
         Die Tiefenruder bleiben während der Überwasserfahrt so liegen, um der Gefahr des Unterschneidens entgegenzuwirken. Die Zentralewache beobachtet bei Überwasserfahrt regelmäßig die unveränderte Lage der Tiefenruder.
 
 
 
 
        216.  K.: „Wegtreten von Tauchstationen, Boot bleibt tauchklar“.
 
 
        „Boot bleibt tauchklar“ heißt: Es bleiben alle Bordabsperrungen zu bis auf die betrieblich notwenigen. Der Befehl „Wegtreten von Tauchstation“ darf erst gegeben werden, wenn die Tauchzellen ganz ausgeblasen sind. Soll das Boot in angeblasenem zustand längere Zeit an der Oberfläche bleiben, so bleibt die Besatzung stets auf Tauchstation bis auf die Brückenwache.
 
 
 
 
        217.  Ggf. wird vor dem Befehl „Wegtreten von Tauchstation“ befohlen,
 
 
                K.: „Flutklappen, wd. Back, wd. Heck schließen”.
 
 
                L.I. wiederholt den Befehl, der gleichzeitig als Ausführungskommando gilt.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 57 -
 
 
 
 
                Posten: „Flutklappen sind zu“,
 
 
                „Wd. Back, wd. Heck ist zu”.
 
 
                L.I. an K.: “Flutklappen, wd. Heck, wd. Back sind zu“.
 
 
 
 
        218.  Mit dem Ausblasediesel kann sofort nach Beendigung des Ausblasens angegangen werden, d.h. er kann ebenfalls ohne Anforderung umgeschaltet werden.
 
 
 
 
        219.  Die Luken an Oberdeck dürfen friedensmäßig, soweit die Wetterlage es erlaubt, nur auf besonderen Befehl und dann auch nur geöffnet werden, wenn alle Tauchzellen ausgeblasen und die Flutklappen zu sind.
 
 
 
 
        220.  Nach dem Schließen der Flutklappen müssen die Anblaseventile am Anblaseverteiler der Tauchzellen und -bunker, deren Flutklappen zu sind, ebenfalls geschlossen werden.
 
 
 
 
        221.  Während bzw. nach dem Auftauchen erfolgt
 
 
        a)  Luftpumpen. Die Verdichter werden von der Maschine selbsttätig angestellt (E-Verdichter bei Auftauchen, Ju-Verdichter, sobald ein Diesel läuft) und gemeldet
 
 
                Posten: „Beide Verdichter laufen“ (bzw. „E- oder Ju-Verdichter läuft“).
 
 
        b)  Lüften des Bootes und anschließend der Batterie mit Ablüfter.
 
 
        c)  Lenzen der Bilgen nach vorheriger Anfrage bei der Brücke.
 
 
        Nach dem Lenzen wird die Hauptlenzleitung sofort wieder bewässert und die Pumpe durch Pumpen von See nach See durchgespült, um Pumpe und Leitung von Ölresten zu befreien, anschließend der Filter ausgewechselt und gereinigt. Das Bewässern der Hauptlenzleitung dauert 1/2 Minute (falls länger: Vorsicht! Akkubilgen!).
 
 
        d)  Laden der Batterie, falls erforderlich. Der L.I. prüft selbst den Absaugedruck der Batterien und befiehlt danach:
 
 
                L.I.: „Von L.I. Ladung einlegen“.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 58 -
 
 
 
 
         Nur auf diesen Befehl wird seitens der E-Maschine die Ladung eingelegt und zurückgemeldet:
 
 
                Posten: „An L.I. und Brücke, Ladung ist eingelegt“.
 
 
 
 
        222.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        223.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        224.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        225.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
     
          226.  Frei.  
     
     
     
     
 
 
 
 
     
     
 
- 59 -
 
 
 
 
        227.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        228.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        229.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        230.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 60 -
 
 
 
 
Abschnitt X
 
 
 
 
Auf Grund legen, vom Grund lösen
 
 
 
 
        231.  Nach dem Befehl „Grund ansteuern“, „Lot anstellen“ wird das Boot mit geringer Vorlastigkeit (2—3°) und wenig Fahrt auf Tiefe gebracht. Um Beschädigungen der Ruder und Schrauben zu vermeiden, ist Achterlastigkeit auf jeden Fall zu verhindern.
 
 
         In Gewässern mit starkem Strom wird der Grund mit stärkerer Vorlastigkeit (3—7°) gegen den Strom angesteuert. Bei Treibsandgefahr ist das Sehrohr vor dem Grundansteuern bis zum glatten Hals auszufahren. Bei Tiefen über 60m ist das Sehrohr stets aufzusetzen.
 
 
 
 
        232.  Der L.I. gibt durch B.Ü. an alle Räume
 
 
                L.I. „Boot steuert Grund an“.
 
 
         Zeigt das Lot nur noch 2 m unter Kiel, werden die Maschinen gestoppt. Ist Grundberührung im Boot spürbar (leichte Erschütterung im Boot, Lastigkeitswaage geht auf Null, Tiefenmesser zeigt kein weiteres Fallen), folgt Meldung.
 
 
                L.I. an K.: „Boot hat Grund berührt, Wassertiefe x m“, darauf
 
 
                K.: „Boot festlegen“.
 
 
 
 
        233.  L.I. wiederholt den Befehl und läßt in die Regler fluten oder Untertriebszellen füllen. Gleichzeitig wird die Wichte des Seewassers gemessen. Zum Festlegen des Bootes genügt im Allgemeinen ein Untertrieb von 1—2 t. Geringe Vorlastigkeit ist zweckmäßig.
 
 
         Bei Seegang kann ein Stoßen des Bootes durch eine gewisse Vermehrung des Untertriebs aufgehoben werden. Zu großer Untertrieb setzt jedoch die Stabilität des Bootes zu sehr herab, so daß die Schlingerbewegungen noch stärker werden. Ist mit starkem Untertrieb keine Hilfe gegen Stoßen zu erzielen, so ist das Boot mit wenig Untertrieb und leichter Vorlastigkeit auf den Grund zu legen.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 61 -
 
 
 
 
Bei Strom von geringer Stärke versuche man, das Boot mit Untertrieb auf den Grund festzulegen. Schon bei 1,5—2 sm Strom schlägt das Boot jedoch leicht quer, es schlingert, stößt und treibt. Auch dann ist es besser, das Boot leicht vorlastig auf den Bug zu legen.
 
 
 
 
        234.  Ist das Boot trotz aller Gegenmaßnahmen auf dem Grunde nicht in eine ungefährliche Lage zu bringen, so ist es, wenn die sonstigen Umstände es erlauben, besser vom Grunde zu lösen und durch Tauchfahrt mit kleinster Fahrt in der Nähe des angestrebten Schiffsortes zu halten.
 
 
         Steigt das Boot, obwohl Untertrieb vorhanden sein müßte, so sind zunächst die Entlüftungen noch einmal zu öffnen, damit etwaige Schleichluft entweichen kann.
 
 
 
 
        235.  Nach dem Festlegen des Bootes, zieht die Grundwache auf; Wache hat stets ein Offizier (L.I. oder W.O.), falls Lage und Ausbildungszustand es erlauben, auch ein Obermaschinist. Die übrige Stärke der Wache richtet sich nach dem Bootstyp und der Lage. Außer bei den Offizieren (die Wachoffiziere gehen mit Wache) wird die Grundwache vom technischen Personal gestellt.
 
 
 
 
         236.  Während des Aufgrundliegens sind Tiefenmesser, Trimmzeiger, Lastigkeitswaage, E-Kompaß, Druckmesser der Regler und Bilgen laufend zu beobachten und halbstündlich die festgestellten Werte aufzuschreiben. Ungewöhnliche Geräusche sind sofort zu melden. Bei längerem Liegen sind Luftuntersuchungen vorzunehmen und gegebenenfalls Luftreinigung und der erforderliche Sauerstoffzusatz anzustellen.
 
 
         Bei schlickigem Grund kann ein Verstopfen der Tiefenmesser eintreten, was sich durch einen Vergleich mit den Druckmessern in der Kühlwasserleitung oder in der Druckleitung der Hauptlenzpumpe feststellen läßt. Als Gegenmaßnahme sind die Tiefenmesserleitungen bei abgestellten Tiefenmessern durchzublasen. Das Aufgrundliegen an Stellen mit schlickigem Grund oder mit losen Sandbänken ist besonders beim Strom oder Sturm zu vermieden, da die Gefahr des Versandens besteht.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 62 -
 
 
 
 
        237.  Soll das Boot vom Grunde gelöst werden, folgt der Befehl:
 
 
                K.: „Boot vom Grund lösen“,
 
 
                                      „Auf Tauchstation“.
 
 
         Zunächst ist die Horchanlage zu besetzen und bei Friedensübungen mit U.T. anzufragen, ob andere Boote in der Nähe sind.
 
 
         Nach längerem Aufgrundliegen sind alle Bilgen in die dafür bestimmte Tauchzelle zu lenzen. Die Füllungen aller Bunker und Zellen sind zu prüfen, und die Wichte des Seewassers ist zum Vergleich zu messen.
 
 
 
 
        238.  Die Regelzellen sind zunächst mit der Hauptlenzpumpe so weit zu lenzen, bis rechnungsmäßig Auftrieb vorhanden ist. Nun ist mit dem Lenzen aufzuhören und abzuwarten, ob das Boot sich vom Grunde löst. Geringer Auftrieb wirkt nur sehr langsam. Ein Voraus- und Achterausnehmen der Besatzung (außer Zentrale- und Maschinenbedienung) unterstützt das Lösen vom Grunde. Nötigenfalls wird mit der Hilfslenzpumpe weiter gelenzt, um ein möglichst sanftes Lösen vom Grunde zu erreichen. Und ein zu schnelles Hochschießen des Bootes zu vermeiden.
 
 
         Das Anblasen mit Druckluft beim lösen vom Grunde muß wegen des aufsteigenden Luftschwalls vermieden werden. Ist jedoch das Anblasen nicht zu umgehen, so hat dies hinten zu geschehen, da sich hierdurch das Boot leichter vom Grunde löst als durch das Anblasen der mittleren Tauchzellen. Nach dem Lösen des Bootes vom Grunde sind die Tauchzellen sofort wieder zu fluten. Das Anblasen der Tauchzellen ist vorsichtig auszuführen, damit unzulässige Drücke in den Tauchzellen vermieden werden, falls die Flutklappen im Schlamm liegen.
 
 
 
 
        239.  Das Boot ist während des Lösens vom Grunde vorlastig zu halten (mindestens 2°), damit Ruder und Schrauben nicht beschädigt werden. Sobald das Boot vorlastig und vorn und hinten frei ist, darf mit den Schrauben angegangen werden.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 63 -
 
 
 
 
        240.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 64 -
 
 
 
 
Abschnitt XI
 
 
 
 
Conduct in difficult situations
 
 
 
 
A.  Wassereinbruch
 
 
 
 
        241.  Hat das Boot durch unbeabsichtigt eingedrungene Wassermengen so großen untertrieb erhalten, daß es zum Sinken gebracht worden ist, so sind vor dem Anblasen der Tauchzellen, Tauchbunker, der Wasserdichten Back oder wasserdichten Hecks folgende Überlegungen anzustellen:
 
 
         a)  Wieviel Tonnen Wasser sind in das Boot eingedrungen?
 
 
         b)  Welche Tauchzellen, Tauchbunker usw. sind voraussichtlich beschädigt?
 
 
         c)  Genügt das An- oder Ausblasen der Tauchzellen oder anderer Auftriebsmöglichkeiten, um dem Boot genügend Auftrieb zu geben?
 
 
        Der Zweck dieser Überlegungen soll sein, den planlosen und meist nutzlosen Verbrauch von Druckluft weitmöglichst zu vermeiden.
 
 
 
 

        242.  Dem Kommandanten und dem L.I. erwachsen daher die Pflicht, den verfügbaren Druckluftvorrat bei Betätigung der verschiedenen Sicherheitseinrichtungen nur mit größter Wirtschaftlichkeit zu verwenden. Genügt das Anblasen der Tauchzellen nicht, so muß angestrebt werden, durch Vonbordgabe weiterer Gewichte Auftrieb zu schaffen. Die Reihenfolge, in der zu versuchen ist, das Boot zu erleichtern und dadurch an die Oberfläche zu bringen, ist:

 
 
        a)  Tauchzellen und Tauchbunker (ggf. auch feste Bunker, wasserdichte Back, wasserdichtes Heck) an- oder ausblasen.
 
 
        b)  Regelzellen, Trimmzellen lenzen oder ausdrücken.
 
 
        c)  Torpedozellen lenzen.
 
 
        d)  Anker fallenlassen.
 
 
        e)  Torpedos herausschießen, wenn möglich, Rohr nach jedem Schuß lenzen.
 
 
        f)  Treibölbunker und Motorenölvorratstanks lenzen.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 65 -
 
 
 
 
         243.  Falls ein U-Boot gesunken ist und die Besatzung nicht mehr in der Lage ist, das Boot mit eigenen Mitteln an die Oberfläche zu bringen, ist nach Slippen der Rettungseinrichtungen (soweit eingebaut) und Klarmachen der Tauchretter das Aussteigen vorzubereiten.
 
 
         Da bei Unfällen in der Heimat in den meisten Fällen damit gerechnet werden kann, daß die Untergangsstelle bekannt ist und Hilfsfahrzeuge bald eintreffen, ist mit dem Aussteigen, sofern es die Lage im Boot erlaubt, noch zu warten. In einem solchen Falle erfolgt die Aufforderung zum Aussteigen nach Durchführung der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen seitens der Hilfeleistenden.
 
 
         Falls eine Hilfsleistung von außen mit Sicherheit nicht erfolgen kann, ist das Aussteigen baldmöglichst durchzuführen.
 
 
 
 
        244.  Bei Wassereinbrüchen, die nicht sofort zum Sinken des Bootes führen, ist zu versuchen, das Boot durch Anblasen von Tauchzellen oder Tauchbunkern zu halten. Boote in der Heimat tauchen sofort wieder auf.
 
 
 
 
        245.  Auf Booten mit druckfesten Abteilungen können die Nachbarräume von den Zufluchtsräumen aus unter Druck gesetzt werden. Das heißt nach Verlassen des Raumes, in dem der Wassereinbruch liegt, kann nach Kenntnis der Lage des Lecks dem Boot durch Ausblasen des ganzen Raumes ggf. seine Schwimmfähigkeit erhalten bleiben. Es hat jedoch nur dann Zweck, den Raum anzublasen, wenn das Leck weit genug unten liegt.
 
 
 
 
        246.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        247.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 66 -
 
 
 
 
B.  Versenken des Bootes
 
 
 
 
        248.  Für Ausführung des Befehls „Boot versenken“ wird gewöhnlich nicht viel Zeit zur Verfügung stehen. Es ist daher, wenn der Kommandant sich zum versenken des Bootes hat entschließen müssen, rechtzeitig durch das Boot zu geben: „Klarmachen zum Versenken“. So schnell wie möglich wird der Befehl ausgeführt: „Alle Mann aus dem Boot“. Der Kommandant bleibt auf der Brücke, der L.I. und der Zentralemaat bis zuletzt im Boot.
 
 
 
 
        249.  Die Entlüftungen werden beim „Klarmachen zum Versenken“ entsichert, auf Booten mit Untertriebszellen werden die Füllventile der Untertriebszellen geöffnet, klar zum Füllen durch Sammelentlüftung, außerdem werden die Anschlußventile für die Flutregler geöffnet, klar zum Fluten durch Bodenventil.
 
 
 
 
        250.  Der L.I. bleibt durch das Sprachrohr in Verbindung mit dem Kommandanten zur Entgegennahme des Versenkungsbefehls. Danach werden die Entlüftungen je nach Lage des Bootes geöffnet. Knickhebelentlüftungen gegen Zurückschlagen sichern! (Bedienungsschlüssel für Notverschlußklappen dazwischen stecken.)
 
 
 
 
        251.  Ist Zeit genug vorhanden, um das Boot sprengen zu können, werden Sprengpatronen an den Flutleitungen der Torpedozellen, den Filtern der Kühlwasserleitungen (Bordventile vorher öffnen), am Austritt der Lenzleitung, W.C. u.ä. angebracht.
 
 
 
 
        252.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        253.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 67 -
 
 
 
 
C.  Bekämpfung großer Lastigkeiten
 
 
 
 
        254.  Grundsätzlich sind große Lastigkeiten, hervorgerufen durch ein vertrimmtes Boot oder durch falsche Tiefensteuermaßnahmen, bei klaren Tiefenrudern (gleichgültig ob mit Motor- oder Handbetrieb) durch hohe Fahrt (GF oder AK) und bei Vorlastigkeit durch „oben hart“, bei Achterlastigkeit durch „unten hart“ liegende Tiefenruder zu bekämpfen. Bei Vorlastigkeit kann noch das Seitenruder in Hartlage gelegt werden. Bei sehr großen Lastigkeiten kann zur schnelleren Beseitigung der Lastigkeiten die am tiefsten liegende Tauchzelle kurz und kräftig angeblasen werden. Es ist besonders zu beachten, daß beim Entlüften die vordere Tauchzelle noch im vorlastigen Zustand entlüftet werden muß.
 
     
 
        255.  Bekämpfung starker Vorlastigkeit bei Wassereinbruch. Sofort stoppen und Mitte und vorn anblasen, Mitte etwas gekniffen. Tiefenruder hart oben, Seitenruder in Hartlage. Nimmt Lastigkeit ab, hinten anblasen, damit Boot nicht mehr als 10—15° achterlastig fällt. Mitte dann ggf. wieder ganz anblasen. Wird das Boot achterlastig, sofort auf A.K. gehen, um Boot auch dynamisch hochzubringen. Soll Boot anschließend unter Wasser bleiben, ist noch im vorlastigen Zustand „klar bei Entlüftungen“ und „Entlüftung öffnen“ zu befehlen.
 
 
 
 
         256.  Bekämpfung harter Achterlastigkeit bei Wassereinbruch. Sofort auf A.K. gehen, Mitte und hinten anblasen, Mitte etwas kneifen. Nimmt Lastigkeit ab, vorn mitblasen, damit Boot nicht umgekehrt lastig fällt, und Mitte ggf. wieder ganz öffnen. Soll anschließend unter Wasser geblieben werden, Boot durch Öffnen der Entlüftungen Mitte und vorn und Weiterblasen hinten vorlastig machen, Tauchzelle Eins erst im vorlastigen Zustand entlüften.
 
 
 
 
        257.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 68 -
 
 
 
 
        258.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        259.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        260.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 69 -
 
 
 
 
Abschnitt XII
 
 
 
 
Tauchkommandos
 
 
 
 
A.  Vorbemerkungen
 
 
 
 
        261.  Mündliche Befehlsübermittlung im Boot ist die wichtigste. Sie muß in jeder nur denkbaren Lage einwandfrei und sicher klappen. Die Kommandos, Befehle und Meldungen erfolgen ausschließlich in der vorgeschriebenen Form. Vor Weiterleitung sind sie zu wiederholen.
 
 
 
 
        262.  Befehlsanlage wird nur vom L.I. besprochen und dient ausschließlich der Befehlsgebung. In Gefahrfällen und bei Allemannsmanövern kann sie vom Rudergänger zur zusätzlichen Durchgabe der Befehle mit besprochen werden („Alle Mann aus dem Boot“, „Ruderversager“, „Mann über Bord“).
 
 
 
 
        263.  Sprachrohr dient für Befehle und Meldungen der Torpedowaffe (z.B. Torpedoeinstellungen), ebenso erfolgen Meldungen, Rückfragen über Zentrale an L.I. (z.B. Entwässern, Mündungsklappen) durch Sprachrohr. Anpfeifen unterbleibt unter Wasser.
 
 
 
 
        264.  B.Ü. Telefon wird unter Wasser mit nur einer Viertelumdrehung angeläutet. Der Angerufene meldet sich mit Raum, Dienstgrad und Name (z.B. „Bugraum, Gefr. Meier“), darauf der Anrufer ebenso (z.B. „Zentrale, L.I.“), Zwischenanrufe werden mit „Achtung“ beantwortet. Die durchgegebenen Befehle, Anfragen, Meldungen usw. werden stets vom Empfänger wiederholt und bei wortgetreuer oder sinngemäßer Wiederholung vom Abgebenden mit „richtig“ bestätigt.
 
 
         Ist die B.Ü. erledigt, sagt der Anrufer „Ende“ und hängt nach Wiederholung ein. Bei längerer B.Ü. durch Telefon (z.B. Tiefenruderausfall, Peilungsmeldungen) wird vom ZMt. stattdessen nach Erledigung befohlen: „Verbindung geht ein“.
 
 
 
 
 
     
     
 
- 70 -
 
 
 
 
Sprachrohrbenutzung erfolgt sinngemäß nach denselben Grundlagen (Wiederholung, „Richtig“, „Verbindung geht ein“).
 
 
 
 
        265.  Erläuterung der folgenden Zusammenstellung:
 
 
                +  = bedeutet Durchgabe durch Befehlsanlage,
 
 
                B  = bedeutet Befehl,
 
 
                M = bedeutet Meldung,
 
 
                W = bedeutet Wiederholung bzw. Wiederholung und Weitergabe.
 
 
 
 
        266.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        267.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        268.  Frei.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
     
 
- 71 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
B.  Unterdruckprobe
         
269.
B.
K.
Klarmachen zum Tauchen  
 
W.B.
W.O.
Oberdeck klarmachen zum Tauchen  
 
+W.B.
L.I.
Unterdeck klarmachen zum Tauchen Mündlich an alle Räume
 
M.
Posten
Bugraum (Offz. Raum . . .) ist tauchklar Raumweise Richtung Zentrale
 
M.
Posten
Vor- (Hinter-) Schiff (Zentrale) ist tauchklar (ggf. bis auf Diesel) L.I. erhält nur diese Abteilungs¬meldungen
 
M.
L.I.
Unterdeck ist tauchklar (ggf. bis auf . . .)
 
M.
W.O.
Oberdeck ist tauchklar  
 
   
270.
B.
K.
Auf Tauchstation  
 
+W.B.
L.I.
Auf Tauchstation Mündlich an alle Räume
 
M.
Posten
Vorschiff . . . ist auf Tauchstation L.I. erhält nur Abt. Mldg.
 
M.
L.I.
Unterdeck ist auf Tauchstation  
 
   
271.
M.
K.
Turmluk wird geschlossen  
 
M.B.
K.
Turmluk ist zu, Unterdruckprobe  
 
+W.B.
L.I.
Turmluk ist zu, Unterdruckprobe  
 
W.
Posten
Turmluk ist zu Mündlich an alle Räume
 
B.
L.I.
Ablüfter anstellen  
 
Abluftkopf- und Fußventil öffnen  
 
Abluftschieber öffnen  
 
M.
Posten
Ablüfter läuft  
 
Abluftkopfventil ist auf  
 
Abluftfußventil ist auf  
 
Abluftschieber Vor- (Hinter-) Schiff (Zentrale) sind auf Wieder raumweise Richtung Zentrale
 
B.
L.I.
Abluftkopf- und Fußventil schließen  
 
M.
Posten
Abluftkopf- (Fuß-) Ventil ist zu  
 
B.
L.I.
Abluftschieber schließen  
 
M.
Posten
Abluftschieber Vorschiff . . . sind zu  
 
B.
L.I.
Ablüfter abstellen  
 
M.
Posten
Ablüfter steht  
 
 
 
 
 
     
     
 
- 72 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
         
 
M.
L.I.
Unterdruck x mb, Füllungen sind hergestellt für x t, Restauftrieb (bzw. Untertrieb) und Trimmlage 0 (ggf. Veränderung hinzufügen) Äußerste Ruhe im Boot
 
   
272.
M.
Z.Mt.
Zeit ist um Nach 2 Minuten
 
M.
L.I.
Unterdruck x mb gefallen und steht jetzt  
 
M.
K.

Turmluk wird geöffnet

 
 
M.
K.
Turmluk ist auf  
 
+W.
L.I.
Turmluk ist auf  
 
W.
Posten
Turmluk ist auf An alle Räume
 
   
273.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
274.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
C. Prüfungstauchen
275.
Boot ist tauchklar, Unterdeck auf Tauchstation, Unterdruckprobe durchgeführt  
 
B.
K.
Klarmachen zum tauchen (falls noch nicht befohlen) S. Unterdruckprobe
 
B.
K.
Flutklappen, wd. Back, wd. Heck öffnen  
 
W.B.
L.I.
Desgl.
Kann auch während der Unterdruckprobe befohlen werden
 
 
 
 
 
     
     
 
- 73 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
         
 
M.
Posten
Flutklappen . . . sind auf  
 
M.
Posten
Wd. back ist auf, wd. heck ist auf  
 
M.
L.I.
Flutklappen, wd. back, wd. heck sind auf  
 
B.
K.
Auf Tauchstation (falls noch nicht befohlen) S. Unterdruckprobe
 
B.
K.
Unterdruckprobe (falls noch nicht befohlen) s. diese
 
   
276.
B.
K.
Klar bei Entlüftungen  
 
W.B.
L.I.
Desgl.
 
 
W.
Posten
Klar bei Entlüftungen  
 
M.
Posten
1 . . . . . ist (bzw. sind) klar  
 
M.
Z.Mt.
Entlüftungen sind klar (nachdem Entsichern gemeldet ist)  
 
M.
L.I.
Entlüftungen sind klar  
 
   
277.
B.
K.
Fluten  
 
W.B.
L.I.
Fluten  
 
W.
Posten
Fluten Mündlich an alle Räume
 
B.
L.I.
Eins (Posten 1 erinnert notfalls)  
 
M.
Posten
Eins . . . ist auf  
 
M.
L.I.
Entlüftungen sind auf  
 
B.
L.I.
Ausdrücken  
 
W.
Posten
Ausdrücken  
 
M.
Posten
Luft (wenn Restwasserprüfen Luft zeigt) Nur bei Booten mit Untertriebszellen
 
M.
Posten
Ist zuuuuu (wenn Flutventil zu ist)  
 
M.
Posten
Untertriebszellen sind ausgedrückt  
 
   
278.
B
K.
Auf x m gehen Mündlich an alle Räume
 
W.B.
L.I.
Desgl. Desgl.
 
M.
L.I.
Tiefe von 10 zu 10 m  
 
M.
L.I.
Boot ist durchgependelt  
 
B.
K.
Entlüftungen schließen  
 
 
 
 
 
     
     
 
- 74 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
         
 
W.B.
L.I.
Desgl. Mündlich an alle Räume
 
M.
Posten
Eins . . . . . . . usw. ist zu und gesichert Große Boote entsprechend
 
M.
L.I.
Entlüftungen sind zu  
 
   
279.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
280.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
D.  Alarmtauchen
281.
B.
K.
Alarm! Alle wiederholen laut  
 
M.
Posten
Klar (Diesel und Zentralekopfventil) Lampenkasten
 
M.
L.I.
Ist klar (L.I. steht unterm Luk)  
 
M.
W.O.
Ist zuuuu (Turmluk ist eingeklinkt)  
 
B.
K.
Fluten  
 
B.
L.I.
Fluten (Erst auf L.I.-Befehl werden Entlüftungen geöffnet) Beobachten
 
B.
L.I.
Eins Beobachten
 
B.
K.
(Schnell) auf x m gehen Mündlich an alle Räume
 
W.B.
L.I.
Desgl. Mündlich an alle Räume
 
   
282.
B.
L.I.
Ausdrücken  
 
Meldungen der Entlüftungen und Untertriebszellen wie beim Prüfungstauchen  
 
 
 
 
 
     
     
 
- 75 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
   
283.
M.
Posten
Hinterschiff ist tauchklar  
 
Tiefenmeldungen, Durchpendeln, Entlüftungen schließen wie beim Prüfungstauchen  
 
   
284.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
285.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
E.  Tauchfahrt
a) Einsteuerbefehle
 
   
286.
B.
K.
Boot einsteuern für beide Maschinen, kleine Fahrt voraus auf x m 1° vorlastig Oder eine Ma¬schine oder L.F.V. oder x° lastig
 
W.
L.I.
Desgl.
 
 
+B.
L.I.
Boot wird eingesteuert Ruhe im Boot
 
   
287.
B.
L.I.
Fluten x, lenzen x (x in Liter) oder x Tonnen Mengenmeldung lfd. grob von 500 zu 500
 
M.
Posten
Es wird geflutet (es wird gelenzt) einhundert – zweihundert – 300 . . . . . x sind geflutet (gelenzt) Fein von 100 zu 100, Trimmen von 50 zu 50
 
B.
L.I.
Fluten (Lenzen, Trimmen) fest Allgemeine Tonnenbefehle grobfluten bzw. mit Hpt. Lenzpumpe lenzen
 
M.
Posten
Wiederholt und meldet: x (bzw. x t) sind geflutet usw.
 
B.
L.I.
Trimmen nach vorn (hinten) x (x in Liter)  
 
 
 
 
 
     
     
 
- 76 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
   
 
M.
Posten
Es wird nach hinten (vorn) getrimmt
50 – 100 – 150 – 200 -- . . . . x
sind nach hinten (vorn) getrimmt
 
 
   
288.
+B.
L.I.
Klarmachen zum Peilen  
 
W.
Posten
Desgl.  
 
M.
Posten
Trimmzelle wird entlüftet Mündlich an alle Räume
 
M.
Posten
. . . . Zelle (. . . . Bilge) ist klar zum Peilen Richtung Zentrale
 
M.
Posten
. . . . raum ist klar zum Peilen  
 
M.
Posten
Vor- (Hinter-) Schiff (Zentrale) ist klar zum peilen An L.I.
 
+B.
L.I.
Peilung! Achtung! . . . . Nulll!  
 
M.
Z.Mt.
Füllungen sind notiert, Gesamtfüllung Regler x t, Trimmzelle hinten x (in Liter)  
 
   
289.
M.
L.I.
Boot ist eingesteuert für beide Maschinen K.F.V. auf x m 1° vorlastig, Füllungen sind notiert  
 
   
290.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
b)  Tiefenänderung
 
   
291.
M.
L.I.
Boot steht . . . ., Boot fällt . . . ., Boot steigt, dazu je nach Lage, Seegang usw. Tiefenmeldung von 50 zu 50 cm  
 
M.
L.I.
Große Tiefenänderung von 10 zu 10 m
Mündlich an alle Räume
 
Bugraum und Heckraum beobachten Tiefenänderung am Tiefenmesser mit und melden Abweichungen von mehr als 10 m von der laufenden Tiefendurchgabe bzw. der zu steuernden Tiefe Mündlich an alle Räume
 
 
 
 
 
     
     
 
- 77 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
   
292.
M.
L.I.
Bitte um Fahrterhöhung (bitte um halbe Fahrt) Im Notfall
 
M.
L.I.
Fahrterhöhung nicht mehr erforderlich (Boot läßt sich mit langsamer Fahrt halten)  
 
   
293.
B.
K.
Schnell auf x m gehen G.F.V.
 
B.
L.I.
Schnell auf x m gehen  
 
   
294.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
294.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
c) Sehrohr
 
   
296.
M.
K.
Sehrohr wird aus- (ein-) gefahren  
 
B.
K.
Drucköl (nicht genügend Druck zum Fahren)  
 
M.
Z.Mt.
Drucköl wird gepumpt (stets wenn unter 60 at und auf Befehl: „Schnell auf Sehrohrtiefe gehen“  
 
M.
L.I.
Sehrohr kommt frei  
 
M.
K.
Durch  
 
M.
L.I.
x m  
 
M.
L.I.
(Boot fällt . . . .) Sehrohr schneidet unter Unterbleibt bei „schn. Auf 20 m gehen“
 
M.
K.
Null  
 
M.
L.I.
x m  
 
 
 
 
 
     
     
 
- 78 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
   
297.
Frei.
   
 
   
d)  Untertriebszellen
 
   
298.
B.
L.I.
Klar bei Untertriebszellen Flutventile werden angefaßt
 
B.
L.I.
Untertriebszellen füllen (auch ohne Ankündigung) Erst Entlüftung, dann Flutventil öffnen
 
B.
L.I.
(Untertriebszellen) ausdrücken  
 
B.
L.I.
(Untertriebszellen) Restwasser prüfen  
 
M.
Z.Mt.
Beide Luft (Stb. Wasser, Bb. Luft) Nach Befund
 
M.
Z.Mt.
Frage Untertriebszellen ausgleichen  
 
B.
L.I.
(Untertriebszellen) ausgleichen (Überdruck über Entlüftung ablassen)  
 
B.
L.I.
Untertriebszellen öffnen (Flutventile öffnen)  
 
   
299.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
300.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
 
 
 
 
     
     
 
- 79 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
   
e)  Arbeiten mit Leuten
 
   
301.
Lohnt nur, wenn Besatzung „Auf Gefechtsstation“  
 
+B.
L.I.
Räume voraus (achteraus) Ohne Raumwechsel
 
+B.
L.I.
Abteilungen voraus (achteraus)
(Hinterschiff und Vorschiff sowie Zentrale)
Bis Kugelschott Zentrale
 
+B.
L.I.
Alle Mann voraus (achteraus) Bis Bug (heck-) Raum
 
+B.
L.I.
Auf Station (bedeutet niemals „Wegtreten von Gefechtsstation“)  
 
   
302.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
303.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
f)  Seitenruder
 
   
304.
M.
H.
Ruder über 15
 
 
L.I. wiederholt  
 
M.
H.
Ruder kommt auf  
 
L.I. wiederholt  
 
   
305.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
F.  Auftauchen
 
   
306.
B.
K.
Klarmachen zum Auftauchen (Nach Rundblick durch Sehrohr und genauem Rundhorchen)  
 
+B.
L.I.
Klarmachen zum Auftauchen Mündlich an alle Räume
 
M.
D.
Diesel sind klar, Stb. (Bb.) fährt  
 
 
 
 
 
     
     
 
- 80 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
   
 
M.
Bmt.
Brückenwache ist klar An L.I.
 
M.
Z.Mt.
Untertriebszellen sind ausgeglichen  
 
M.
Posten
Entlüftung 1 . . . . ist nachgefaßt, zu und gesichert (entsprechend auf großen Booten)  
 
   
307.
M.
L.I.
Unterdeck ist klar zum Auftauchen, Stb. fährt, Überdruck x mb (in dieser Klarmeldung sind obige Einzelmaßnahmen enthalten)  
 
B.
K.
Sehrohr einfahren, beide Maschinen G.F.V.  
 
B.
K.
Auftauchen Mündlich an alle Räume
 
   
308.
W.B.
L.I.
Auftauchen Mündlich an alle Räume
 
M.B.
L.I.
Boot steigt, Untertriebszellen öffnen  
 
M.
L.I.
14 m, 13 m, 12 m, von m zu m  
 
B.
K.
Anblasen  
 
W.B.
L.I.
Anblasen (keine Tiefenmeldung mehr) Untertriebszellen werden gefüllt
 
M.B.
L.I.
Turmluk kommt frei, Druckausgleich Untertriebszellen werden gefüllt
 
M.
K.
Turmluk wird geöffnet (Befehle für Fahrdiesel)  
 
M.
L.I.
Boot ist raus, Druckausgleich ist hergestellt  
 
B.
K.
Druckluft fest, Turmluk ist auf  
 
B.W.
L.I.
Druckluft fest Füllen fest
 
   
309.
+W.
L.I.
Turmluk ist auf (Posten: Kopfventil ist zu) Mündlich an alle Räume
 
B.
K.
Ausblasen mit Diesel (Brückenwache aufziehen)  
 
W.B.
L.I.
Desgl.
 
 
Dieselluftkopf und -Fußventil öffnen, Diesel anstellen zum Ausblasen  
 
M.
Posten
Dieselluftkopf und -Fußventil sind auf. Ausblasediesel läuft  
 
M.
L.I.
1 und z.B. 5 werden ausgeblasen Untertriebszellen werden vollständig gefüllt
 
 
 
 
 
     
     
 
- 81 -
 
 
 
 
 
Was?
Von?
Wortlaut
Bemerkungen
 
   
310.
B.
L.I.
Ablüfter anstellen, Abluftkopf- und
-Fußventil öffnen, Abluftschieber öffnen
Untertriebszellen werden vollständig gefüllt
 
W.M.
Posten
Desgl. Und melden entsprechend  
 
M.
L.I.
An Brücke: Frage darf gelenzt werden?  
 
B.
K.
Lenzen  
 
B.
L.I.
Bilgen durchlenzen Z.Mt.: Gewichts- und Trimmausgleich
 
   
311. M. K. Die Nummern und Seiten der blasenden Tauchzellen werden (durch Fingerzeichen) von der Brücke an L.I. unterm Zentraleluk gegeben  
 
M.
K.
Alle haben geblasen (Kreis zeigen)  
 
W.B.
L.I.
Desgl. Diesel fest blasen Zeichen: geballte Faust
 
W.M.
Posten
Dann: „Ausblasediesel steht“  
 
   
312.
B
K.
Wegtreten von Tauchstation, Boot bleibt tauchklar Mündlich an alle Räume
 
+W.B.
L.I.
Desgl.
 
 
B.
K.
ggf.: Flutklappen, wd. Back, wd. Heck schließen  
 
W.B.M.
L.I.
Wiederholt und meldet entsprechend  
 
   
313.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
314.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
315.
Frei.
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
 
 
 
 
     
     
 
- 82 -
 
 
 
 
Anhang
 
 
 
 
Anleitung für die Ausführung der Druckdockversuche
 
 
 
 
1. Boot auf größtmöglichen Untertrieb für den Tauchfall bringen, d.h. Trimmzellen, Regelzellen und Bunker, Torpedo- und Untertriebszellen, Torpedorohre ganz füllen. Oberdecksbehälter öffnen, Boot muß dabei aber nullastig liegen.
  Erreichbaren Untertrieb auf Grund der Unterlagen des letzten Tauchens errechnen und dem zuständigen Vertreter der KMW. mitteilen. Er soll 10 t nicht unterschreiten.
   
2. Unter Oberdeck gestaute, nicht druckfeste Vorräte (Bierflaschen usw.) im Boot verstauen.
   
3. Nach dem Einfahren wird das Boot durch Anheben des Docks aufgesetzt und auf etwa 3,8 m Tiefgang gehoben. Darauf sind nach Vornahme einer Unterdruckprobe (Boot tauchklar) die Flutklappen zu öffnen und die Tauchzellen durch Öffnen der Entlüftungen zu fluten. Flutklappen und Entlüftungen bleiben während der Druckprobe offen. Verkehr nur noch durch das Turmluk.
   
4. Durch das Dockpersonal wird die Telephonverbindung hergestellt. Auf ausreichende Verständigung ist durch Probieren zu achten.
   
5. Für den Fall, daß die Telefonverbindung während der Versuche unterbrochen wird, gehen diese weiter. Die Verbindung ist dann durch UT-Zeichen aufrechtzuerhalten, die von der Prüfstelle durch Klopfzeichen gegen den Druckkörper beantwortet werden.
 
 
 
 
 
Hinweis: Die Bundesmarine baute 1967 ein neues Druck-Dock "C". Technische Daten: Verdrängung: 13.106 t, Länge: 93,0 m, Breite: 26,50 m Tiefgang: 3,60 m. Im Jahre 2011 wurde Dock "C" außer Dienst gestellt, weil es nicht groß genug war, um die neuen U-Boote vom Typ 212A unterzubringen. Klicken Sie hier, um ein Foto von Dock "C" anzuzeigen

     
     
 
- 83 -
 
 
 
 
  Dafür soll vor dem Versuch ein geeigneter, im Morsen erfahrener Unteroffizier durch das Kommando dem Prüfleiter namhaft gemacht werden und sich für diesen Fall in der Nähe der Prüfzentrale klarhalten.
   
6. Nach Anbringen der Seitenstützen wird das Boot zum Einsetzen des Verschlußkörpers auf etwa 4,75 m über Stapel gebracht und anschließend der Wasserstand auf 5,10 m erhöht.
   
7. Anschließend verläßt die Besatzung mit Ausnahme des Kommandanten, des L.I., eines FT-Gasten, des Kochs und einer genügenden Zahl von für die Feststellung im Boot erforderlichen Leute das Boot. Aufenthaltsräume sind auf dem Druckdock vorhanden. Der Laufgang oben auf dem Dock und die Seite, auf der die bedienungsräume liegen, sind aus erprobungstechnischen Gründen freizuhalten.
   
8. Das Dock wird nunmehr voll aufgefüllt, die an Bord bleibenden Leute gehen unter Deck und werden zur Beobachtung auf Undichtigkeiten in den einzelnen Räumen verteilt. Das Telephon bleibt jetzt ständig besetzt. Die Tiefenmesser sind bei der folgenden Drucksteigerung rechtzeitig abzustellen.
   
9. Die Druckstufen werden in m WS über Unterkante Bootskiel von der Prüfstelle normalerweise wie folgt gehalten:
          Erste Stufe: Nach dem Auffüllen des Druckkörpers (10,60 m WS bei 20 m WS).
          Nächste Stufen: 40 m, 60 m, 80 m WS.
          Höchstdruck: 90 m WS am Druckmesser im Prüfraum gemessen.
   
10. Nach Erreichen des Höchstdruckes wird das Boot nochmals abschließend revidiert und evtl. Durchbiegungs- und Verformungsmessungen durchgeführt. Der Druck wird dann, falls aus meß-
   
 
 
 
 
 
     
     
 
- 84 -
 
 
 
 
  Technischen Gründen die Stufen nochmals rückwärts durchlaufen werden sollen, etwa auf normal abgesenkt und das Dock mittels der Schnellentleerung innerhalb 10 Minuten bis auf etwa 3,50 m über Stapel entleert. Der Versuch ist beendet, das Turmluk kann geöffnet werden.
   
11. Ein starker Wassereinbruch während des Versuches oder ein anderes Ereignis, das die Bestätigung der Schnellentleerung erforderlich macht, ist sofort dem Prüfleiter mitzuteilen (UT-Notzeichen), der das Nötige veranlaßt. Das Turmluk kann dann geöffnet werden, sobald es genügend frei ist, was, wie üblich, an den Druckmessern erkennbar ist (etwa nach 3 Minuten). Auf der Brücke des Bootes ist eine Leiter befestigt, mittels der man, wenn nötig, durch das inzwischen von außen geöffnete Luk über die Brücke ins Freie gelangen kann.
   
12. Erst nach Erreichung der größten Absenkung des Wasserspiegels werden die Entlüftungen geschlossen und das restliche Wasser aus den Tauchzellen mit Druckluft ausgeblasen. Die Füllung der Zellen wird auf den alten Stand gebracht.
   
13. Nach Ausfahren des Verschlußkörpers und Lösen der Seitenstützen und Leinen kann das Boot das Dock verlassen.
   
Vermerk: Versuchsdauer im Ganzen etwa 5 Stunden.
   
   
   
   
   
   
 
 
 
 
 


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